Eingewöhnungszeit bei der Tagesmutter und die Kosten?

2 Antworten

Ich finde zwar die Regelung bei euch etwas seltsam mit der Bezahlung aber prinzipiell muss ja eine Tagesmutter den Platz "vorhalten".
Das heißt sie bekommt egal ob ihr Urlaub habt oder krank seid, die Stunden bezahlt die das Kind gebucht ist. Genau so ist es auch in der Eingewöhnung.
Egal ob anwesend oder nicht, die Tagesmutter schreibt die volle Stundenzahl dem Jugendamt.
Sie kann ja schließlich deswegen kein weiteres Kind aufnehmen.
Klingt etwas komisch, ist aber so.
Was zB kaum einer weiß, Tagesmütter bekommen ihren eigenen Urlaub nicht bezahlt und auch krank nicht, aber das Jugendamt wird trotzdem das volle Geld von euch verlangen.
Ja in einem Kindergarten ist es auch so, aber da werden ja auch in den schliesszeiten die Erzieher weiter bezahlt.
Tagesmutter hat also den ganzen August geschlossen, bekommt keinen Cent von JA ABER IHR müsst den vollen Betrag für August zahlen.

Wie das bei Tagesmüttern läuft, kann ich dir leider nicht genau sagen, in den meisten Kitas ist das jedoch "normal".
Wir haben bei unserer Tochter mitten im Monat mit der Eingewöhnung begonnen und mussten dennoch den kompletten Monat zahlen.

Vielleicht steht das etwas genauer im Betreuungsvertrag?

Naja aber wir haben ihr diese Stunden quasi genau bezahlt. Und vom Amt bekommt sie das Geld für die doppelte Zeit in diesem Monat...im Betreuungsvertrag war der Monat mit den Einzelstunden der Eingewöhnung angegeben das Jugendamt hat das wohl pauschal als Monat angesehen. Damit bekommt sie vom Amt alleine 230 Euro mehr als sie an Stunden geleistet hat (gönne ich ihr ja auch) aber dann könnte sie uns doch das Geld komplett zurückgeben oder? (Und hätte immer noch 180 mehr)

Sprich sie einfach mal drauf an, vielleicht hatte sie einen ähnlichen Fall schon mal. Du vertraust ihr dein Kind an, da wirst du auch sicher deinen Standpunkt sachlich erklären können. Aber bedenke bitte auch, dass sie schon nur den Mindestlohn bekommt und dafür aber sehr viel Verantwortung trägt.