Eingewöhnungszeit bei der Tagesmutter und die Kosten?
Eingewöhnungszeit bei der Tagesmutter und die Kosten Hallo liebes Forum,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen, folgende Situation:
Wir haben seit kurzem endlich eine Tagesmutter gefunden und haben im Februar mit der Eingewöhnungsphase begonnen. Da ich ab März wieder arbeiten gehe musste das leider sehr schnell gehen und wir haben die Unterstützung des Jugendamts für 20 Stunden pro Woche quasi parallel beantragt. Glücklicherweise übernimmt das Jugendamt in unserem Kreis sogar 6,70 €. Der Stundenlohn der TM liegt bei 8,50€.
Wir haben die Bestätigung des Jugendamtes bekommen in der auch steht, dass wir (errechnet am Nettoeinkommen) noch 81 € im Monat ans Jugendamt zahlen müssen. Alles schön und gut und hatten wir uns auch so ausgrerechnet also super!
Aber hier kommen wir zur eigentlichen Frage: Für den Monat Februar sollen wir nun auch schon den Satz von 81€ an das Jugendamt zahlen. An unsere Tagesmutter haben wir für die EIngewöhnungszeit (Es waren 34 Stunden) den komplette Betrag im voraus bezahlt. Sie sagte wenn das Amt bezahlt bekommen wir dann den Betrag der erstattet wird für diesen Monat von ihr zurück.
Wenn ich das aber richtig sehe bekommt sie für den Monat Februar, der ja nur 34 Stunden Betreuungszeit beinhaltet hat) vom Jugendamt den Betrag der für 20st/Woche errechnet wurde oder? D.h Sie bekommt von uns einen gewissen Betrag+das gesamte Geld für nichtmal die Hälfte der eigentlichen Betreuungsstunden..
Ist das denn normal? Es geht hier am Ende zwar nur um ca 70 Euro die sie von uns für diesen Monat bekommt aber durch das Jugendamt hat sie dann doch auch schon fast das doppelte verdient?
Versteht mich bitte nicht falsch wir müssen nur jeden Euro bei uns umdrehen und ich gönne ihr es ja durchaus wenn sie mehr Geld vom Amt dafür bekommt aber ist es dann nicht etwas unfair das wir auch noch 70 Euro an sie zahlen UND die 81 Euro an das Jugendamt müssen während sie fast das doppelte bekommt?
Ich habe überlegt ihr vorzuschlagen uns das gesamte Geld das wir im Voraus bezahlt haben zurückzugeben und wir lassen das dann einfach so stehen...damit hätte sie ja auch immer noch mehr als es eigentlich Stundentechnisch gesehen wäre - quasi eine win-win Situation.
Oder ist das einfach normal und ich muss damit leben?
Danke schonmal für die Mühe diesen langen Text zu lesen!
2 Antworten
Ich finde zwar die Regelung bei euch etwas seltsam mit der Bezahlung aber prinzipiell muss ja eine Tagesmutter den Platz "vorhalten".
Das heißt sie bekommt egal ob ihr Urlaub habt oder krank seid, die Stunden bezahlt die das Kind gebucht ist. Genau so ist es auch in der Eingewöhnung.
Egal ob anwesend oder nicht, die Tagesmutter schreibt die volle Stundenzahl dem Jugendamt.
Sie kann ja schließlich deswegen kein weiteres Kind aufnehmen.
Klingt etwas komisch, ist aber so.
Was zB kaum einer weiß, Tagesmütter bekommen ihren eigenen Urlaub nicht bezahlt und auch krank nicht, aber das Jugendamt wird trotzdem das volle Geld von euch verlangen.
Ja in einem Kindergarten ist es auch so, aber da werden ja auch in den schliesszeiten die Erzieher weiter bezahlt.
Tagesmutter hat also den ganzen August geschlossen, bekommt keinen Cent von JA ABER IHR müsst den vollen Betrag für August zahlen.
Wie das bei Tagesmüttern läuft, kann ich dir leider nicht genau sagen, in den meisten Kitas ist das jedoch "normal".
Wir haben bei unserer Tochter mitten im Monat mit der Eingewöhnung begonnen und mussten dennoch den kompletten Monat zahlen.
Vielleicht steht das etwas genauer im Betreuungsvertrag?
Naja aber wir haben ihr diese Stunden quasi genau bezahlt. Und vom Amt bekommt sie das Geld für die doppelte Zeit in diesem Monat...im Betreuungsvertrag war der Monat mit den Einzelstunden der Eingewöhnung angegeben das Jugendamt hat das wohl pauschal als Monat angesehen. Damit bekommt sie vom Amt alleine 230 Euro mehr als sie an Stunden geleistet hat (gönne ich ihr ja auch) aber dann könnte sie uns doch das Geld komplett zurückgeben oder? (Und hätte immer noch 180 mehr)
Sprich sie einfach mal drauf an, vielleicht hatte sie einen ähnlichen Fall schon mal. Du vertraust ihr dein Kind an, da wirst du auch sicher deinen Standpunkt sachlich erklären können. Aber bedenke bitte auch, dass sie schon nur den Mindestlohn bekommt und dafür aber sehr viel Verantwortung trägt.