Eingetragenes Durchfahrtsrecht gegen Parkrecht? Was wiegt schwerer?

3 Antworten

Der Begründung eines parkrechtes steht das dinglich gesicherte Geh- und Fahrrecht entgegen. Folglich ist die Verwendung des dem Geh- und Fahrrecht unterliegenden Grundstückes als Parkplatz rechtswidrig und Sie können erfolgreich auf Unterlassung klagen. Für den fall des erneuten Verstoßes gegen das im Urteil bekräftigte Recht, wird der Fehlnutzer mit einer entsprechend empfindlichen Geldbuße durch das Gericht bedroht.

Ein im Grundbuch eingetragenes Durchfahrtsrecht schlägt sicher dieses Parkrecht... Parken kann er ja zur Not auch woanders. latent macht er sich womöglich wegen nötigung sogar strafbar... Ab zum Anwalt und ihn kaputt prozessieren. :-) Eure karten dürften die weitaus besseren sein.

Merci atzef :) dann werden wir dem guten Mann mal  ein Schreiben vom Anwalt zukommen lassen :)

Die Durchfahrt hat zu jeder Zeit frei zu sein, ohne wenn und aber.

Das habe ich gehofft. Danke peterobm

@ninchen2906

das habe ich auch vor der Haustür, kurzfristige Ausladetätigkeiten sollten aber ohne Probs gestattet sein, Hinfahren, ausladen und wieder weg.

heist ja auch eingetragenes Wegerecht.

@peterobm

Das stört uns ja auch nicht dann könnte er im Notfall ja wegfahren. Aber er parkt da und geht dann zum bleistift in die stadt bummeln

@ninchen2906

Anwalt, spart es euch, ein nettes Briefchen mit dem Hinweis, dass da Taxikosten auf ihn zukommen, sollte er nochmals den Weg versperren. Oder droht das Auto abschleppen zu lassen, Rechnung von beidem zahlt ER.