Eingetragene Baulast..
Hallo, wir haben ein Grundstück auf welchem eine eingetragene Baulast vorhanden ist. auf dem Grundstück geteilt in zwei Flurstücke wohnen zwei Eigentümer in ihren Häusern. Beide Parteien verpflichteten sich diese Flurstücke als ein Baugrundstück zu behandeln als wären die Grundstücke ein Grundstück.
Mein Problem: Der Nachbar auf dem anderen Flurstück hat sein Haus verkauft. Um den hinteren Teil meines Grundstückes zu erreichen muss ich kurz über das nachbarliche Grundstück. Neue Eigentümer verweigert es mir. Darf er das ?..
Danke
3 Antworten
Hallo.
Die Baulast, von der du schreibst scheint eine sog. "Vereinigungsbaulast" zu sein. Diese sichert öffentlich-rechtlich ab, dass die beiden Flurstücke als ein "Baugrundstück" im baurechtlichen Sinne zählen. Grundbuchmäßig bleiben die vereinigten Grundstücke getrennt.
Im Zuge der Vereinigungsbaulast verpflichten sich die Verfügungsberechtigten, mit den baulichen Anlagen sowie den Baumaßnahmen das öffentliche Baurecht so einzuhalten, als würden sie ein einziges Grundstück bilden.
Was du benötigen würdest, wäre ein dinglich gesichertes Wegerecht, welches ins Grundbuch einzutragen wäre. Dies sichert privatrechtlich, dass man z.B. über Grundstückteile gehen/fahren darf.
Dies scheint hier nicht der Fall zu sein.
Aus "Gewohnheit" ein Wegerecht abzuleiten lässt sich nicht ohne weitere Informationen beantworten.
Da das Grundstück grundsätzlich von der Straße aus bereits erschlossen ist, dürfte es schwierig werden.
Genaueres kann dir aber nur ein Fachanwalt nach Kenntnis der gesamten Sachlage sagen. GF hilft an dieser Stelle nicht mehr weiter.
vg
C
Genau weiß ich es leider nicht - aber es gibt ein Gewohnheitsrecht und Du darfst dann immer über das Grundstück Deines Nachbarn latschen. Ich glaube es sind 10 Jahre....
Lach,,, danke Dir. Diese Angewohnheit will er mir ja abgewöhnen
steht denn im Grundbuch auch ein Wegerecht?