Eingeschränktess Halteverbot mit Zeitangabe?
Ich habe mein Auto gegen 19 Uhr am Straßenrand geparkt. Am Ende der Straßentasche war das im Bild zu sehende Straßenschild aufgestellt am Beginn das Ponton dazu.
Als ich später zurück kam hatte ich ein kleinen Zettel an der Windschutzscheibe mit dem Hinweis, dass ich in den nächsten Tagen Post bekommen würde.
Ich war immer der Meinung außerhalb dieser Zeiten dürfe man dort parken.
3 Antworten
Würde ich aber auch sagen!
Einspruch mit Bild einlegen.
In der angegeben Zeit ist lediglich Halten erlaubt, Parken aber grundsätzlich verboten.
ich stand dort nach der angegeben Zeit
Warte ab, welcher Tatbestand Dir vorgeworfen wird. Was sollst Du also nach deren Angaben falsch gemacht haben? Lege nötigenfalls Einspruch ein.
Dann kann ich Dir sagen, was Du falsch gemacht hast: Du darfst in Fahrtrichtung nur rechts parken! (Es sei denn, es ist eine Einbahnstraße) Ein Einspruch ist hier fast aussichtslos.
soll heißen weil ich nicht in Fahrrichtung stand das Knöllchen?
In Fahrtrichtung parkst Du auf der rechten Fahrbahnseite - nicht auf der linken!
ist schwierig zu erklären
ich versuche es mal mit einem Bild
der rote Pfeil soll mein Fahrzeug darstellen
alles klar jetzt hab ich's auch verstanden
So zu parken ist grundsätzlich verboten, egal, was für Schilder da stehen.
StVO §12, Abs 4:
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. ... Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden."
Das lernt man aber eigentlich auch in der Fahrschule ...
ich soll "verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen" geparkt haben
der Seitenstreifen war auf der rechten Seite der Fahrbahn hinter einer Bushaltestelle