Eingeschränktess Halteverbot mit Zeitangabe?

3 Antworten

Würde ich aber auch sagen!

Einspruch mit Bild einlegen.

In der angegeben Zeit ist lediglich Halten erlaubt, Parken aber grundsätzlich verboten.

ich stand dort nach der angegeben Zeit

Warte ab, welcher Tatbestand Dir vorgeworfen wird. Was sollst Du also nach deren Angaben falsch gemacht haben? Lege nötigenfalls Einspruch ein.

ich soll "verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen" geparkt haben

der Seitenstreifen war auf der rechten Seite der Fahrbahn hinter einer Bushaltestelle

@AnjaNPkt

Dann kann ich Dir sagen, was Du falsch gemacht hast: Du darfst in Fahrtrichtung nur rechts parken! (Es sei denn, es ist eine Einbahnstraße) Ein Einspruch ist hier fast aussichtslos.

@derhandkuss

soll heißen weil ich nicht in Fahrrichtung stand das Knöllchen?

@AnjaNPkt

In Fahrtrichtung parkst Du auf der rechten Fahrbahnseite - nicht auf der linken!

@derhandkuss

ist schwierig zu erklären
ich versuche es mal mit einem Bild

@derhandkuss

alles klar jetzt hab ich's auch verstanden

@AnjaNPkt

So zu parken ist grundsätzlich verboten, egal, was für Schilder da stehen.

StVO §12, Abs 4:

"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. ... Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden."

Das lernt man aber eigentlich auch in der Fahrschule ...