Eingangstür wackelt und klappert. Was kann der Grund sein und wer muss reparieren?

1 Antwort

Habt Ihr denn diese Mängel im Übvergabeprotokoll festgehalten? u.a. damit sie Euch bei Auszug nicht in die Schuhe geschoben werden können.

Haustür ist Vermietersache. Schriftlich per Einwurfeinschreiben über den Mängel in Kenntnis setzten und angemessenen Termin zur Behebung setzen. Ggf. mit Mietminderung "drohen". Da musst Du Dich aber nochmal informieren ob das möglich ist bei diesem Mangel.

Nein, im Übergabeprotokoll wurde das nicht festgehalten. Es entbrannte nämlich kurz vor der Unterschrift eine heftige Diskussion, weil ich den ein oder anderen Mangel angesprochen habe (gleichzeitig jedoch erwähnte, dass ich das ein oder andere schon selber machen werde) und darauf bestanden habe, dass eine im Mietvertrag zugesagte Leistung seitens des Vermieters erbracht werden möge. Es ging dann sogar soweit, dass man mir Vertragsbruch vorwarf, weil ich die Mietkaution nur anteilig gezahlt habe (so wie es das Gesetzt auch vorsieht). Scheinbar hatten die Anwesenden Leute (auch ein Makler) nicht so viel Ahnung von gültigen Gesetzen.

Der Mietvertrag ist nun aber schon seit einem Monat unterschrieben und so leicht kommt man aus so einer Sache ja nicht raus. Es liegt auch leider nichts vor, weshalb ich den Mietvertrag anfechten könnte. Es liegen ja keine gravierenden Mängel vor. Also habe ich das Ganze versucht gerade zu biegen, bin dem Vermieter noch weiter entgegengekommen (habe den Rest der Kaution unter Aufsicht online überwiesen) und das Protokoll akzeptiert. Aber unabhängig davon habe ich die Schäden auch im Nachgang noch auf Video (mit eindeutigem Nachweis des Datums) aufgezeichnet. Und der Vermieter muss sich ja auch um kleinere Schäden kümmern, selbst wenn diese nicht bei der Übergabe protokolliert wurden aber nachweislich nicht von mir verursacht worden.

Aber vielen Dank schon mal für die Antwort, die meine geplante Vorgehensweise bestätigt. Mache ab jetzt alles nur noch schriftlich mit dem.

@Benjono

Viel Erfolg!!