Einfuhrbestimmungen (Zoll)

6 Antworten

Da fragst Du am besten den Zoll. Was der Beamte Dir zu den Stiefeln aus USA gesagt hat, stimmt (und er hätte keine Ausnahme machen dürfen!), aber wie es nun wieder bei UK ist - wahrscheinlich genau so, denn die gehören ja auch nicht zur EU.

und seit wann ist UK aus der EU raus?

...denn die gehören ja auch nicht zur EU.....

Hä?

@schtomp

Nee, sorry. Mein Fehler. Ich dachte, wer in der EU ist, muss (MUSS) den Euro haben.

Offensichtlich nicht... Dann können wir ja die DM wieder einführen :)

Du solltest vielleicht mal gelegentlich eine seriöse Tageszeitung lesen, damit Du halbwegs auf dem laufenden bist. Das Vereinigte Königreich gehört schließlich schon seit langem zur Europäischen Union. Diese Information ist wohl irgendwie an Dir vorbeigegangen.

@Luftkutscher

Ja, aber es liegt mehr daran, dass das Thema mich nicht interessiert :)

Du mußt heute bei allen Waren die aus tierischen Produkten hergestellt sind und nicht von Schwein, Rind oder Ziege sind mit Problemen rechnen. Als erkundige dich doch einfach mal auf einer entsprechenden Seite im Internet welche Tiere unter Artenschutz stehen, oder kaufe einfach nur Waren bei denen Schwein, Rind oder Ziege verarbeite wurde, und du kannst Problemen leicht aus dem Weg gehen.

Grundsätzlich läuft ALLES was du dir aus dem Ausland zusenden läßt durch den Zoll. Geröntgt werden meines Wissens inzwischen alle Pakete. Geöffnet nur auffällige Pakete.

Wenn du schon weißt, dass es die CITES-Bestimmungen gibt, warum schaust du dann nicht einfach mal da nach was du schicken lassen kannst und was nicht? Wäre dir das leicht oder zu einfach? Fragst du dich lieber kompliziert in Foren durch?

Verstoß gegen Artenschutz und keine CITES Einfuhrgenehmigung

Du müßtest einmal in England nachfragen, ob Du für die Stiefel eine CITES-Bescheinigung bekommen kannst. Die Engländer haben das benötigte Leder ja selbst importieren müssen, also muß auch eine entsprechende Bescheinigung existieren.

Einen Antrag auf Einfuhrgenehmigung kannst Du unter http://www.bfn.de/0305_antragstellung.html stellen.

ALLE Sendungen aus dem Ausland werden beim Zoll kontrolliert.

Dass der Zoll Dir Ware, die gegen die CITES-Bestimmungen verstößt, ausgehändigt hat, ist eine grobe Pflichtverletzung des Beamten.

Dafür kann er beamtenrechtlich sanktioniert werden.

Solch einen Fall wirst du wahrscheinlich kein zweites Mal erleben.

Das war aber ein sehr pflichtvergessener Zöllner.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen gilt in England genauso wie hier. Wenn die Treter dort aber schon zur Verfügung stehen, ist der Versand von GB nach DE kein Problem, das es in der EU keine Zollgrenzen gibt. - Bist Du aber in der Schweiz oder Liechtenstein ansässig, ist wieder eine Zollgrenze zu überschreiten.