Einfriedung Grundstück Außenbereich
Ihr Fall Einfriedung eines Grundstücks im Außenbereich Guten Tag. Ich habe mir ein Grundstück im Außenbereich gekauft. Dort ist ein kleiner Teich und eine Hütte drauf, welche auf einem Fundament steht. Dieses ist laut dem Vorbesitzer ca. 30 Jahre alt.
Jetzt sagt mir die untere Naturschutz Behörde das die Hütte nicht genehmigt ist und ich die Hütte abreißen soll. Desweiteren würde ich das Grundstück gerne einfrieden. Einen alten, defekten Zaun habe ich weg gerissen. Jetzt heißt es das dort kein Zaun stehen darf, da keine Landwirtschaftliche oder Forstwirtschaftliche Nutzung bestehe und das Gelände immer frei begehbar sein muss. Was passiert wenn jemand im Teich ertrinkt, wer ist haftbar? Was kann ich machen um mich vor Vandalismus zu schützen? Gibt es sowas wie Gewohnheitsrecht? Ich komme aus dem Vogelsberg in Hessen. Mit freundlichen Grüßen Ändern
Rechtsgebiet Grundstücke Ändern
1 Antwort

Das Gewohnheitsrecht hatte allenfalls der Vorbesitzer. Aber auch der hat dort scheinbar illegal gebaut. Du kannst versuchen ihn für deine Abrisskosten haftbar zu machen. Das dürfte sich aber als schwierig heraus stellen. Wenn die Behörde einmal Kenntnis von dem illegalen Bau hat, wird sie auch auf den Abriss und Renaturisierung bestehen.

Ok, schon mal vielen Dank