Einfamilienhaus im Wohnungs-/Teileigentum
Der Einheitswertbescheid für eine von mir gekaufte ETW weist das Objekt als "Einfamilienhaus im Wohnungs-/Teileigentum" aus. Warum ?
2 Antworten
Es ist doch ein Haus , mit Dach - Fassaden - Keller , daher der Begriff . Sie erwerben ja Eigentum auch an den erwähnten Teilen und tragen den Anteil als Hausgeld . Aber nur zu einem X - tel .
Was steht denn in der Teilungserklärung? Warum wird ein Einfamilienhaus erwähnt, wenn mehrere Wohnung in diesem Gebäude vorhanden sind oder gibt es hier eine Besonderheit?