Einfahrt zum Grundstück ändern?

2 Antworten

Natürlich kann diese versetzt werden, falls keine Bedenken bestehen. Die Auflagen, falls es welche gibt, kannst Du informell bei der für Deine Straße zuständigen Bauaufsicht erfragen.

Sobald Ihr das Grundstück bebauen wollt, müsst Ihr eeh zur Bauaufsicht, bzw. der von Euch beauftragte Architekt/Bauingenieur im Zuge des Bauantragsverfahrens sich mit der Bauaufsicht in Verbindung setzen.

.... nö, es sei denn, der Plan wird geändert/ergänzt.