Einfach weiterfahren, anstatt anzuhalten?

7 Antworten

Das kommt darauf an! Ich bin schon mal einfach weiter gefahren weil es Nacht war und ich nur zwei Uniformierte sah die mich Anhalten wollten, nirgends Blaulicht, nirgends ein Polizeiauto! Bis heute nichts davon gehört!!!!!!!!!!!

Hallo wuwa2000,

welche Maßnahmen die Polizei trifft, wenn Du nicht anhältst kommt ganz auf die Situation an.

Angefangen von weiteren Versuchen Dich per Leucht.- und Schallzeichen anzuhalten, bis hin zum Stopp durch

  • Nagelgurte
  • Abdrängen
  • und in absoluten Ausnahmefällen durch den Gebrauch von Schusswaffen ist alles drin.

Das die Kontrolle dann nach erfolgreichem Stoppen sehr ausführlich ausfällt ist ja wohl klar.

Zudem droht einer der drei folgenden Bußgeldbescheide:


Tatbestandsnummer: 136600

Tatvorwurf: Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten.

Ordnungswidrigkeit gem. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat

Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

B - Verstoß


Tatbestandsnummer: 136606

Tatvorwurf: Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat

Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Tatbestandsnummer: 136624

Tatvorwurf: Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 36 Abs. 1, 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat

Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Der A - Verstoß hat für Dich nur Folgen, wenn Du Dich in der Probezeit befindest.

Der B - Verstoß im ersten Fall, hätte nur Folgen, wenn Du Dich noch in der Probezeit befindest und schon einmal einen B - Verstoß begangen hast oder noch irgendwann ein weiterer hinzukommt.

Die Folgen wären dann.

  • die Probezeit verlängert sich um ein Jahr und
  • es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet

Schöne Grüße
TheGrow

Ok, danke für die auführliche Antwort! :) Muss ich damit rechnen, dass mir Handschellen angelegt werden oder sie mich mit aufs Revier nehmen?

@wuwa2000

Oder muss ich vielleicht den Polizeieinsatz bezahlen?

@wuwa2000

Auch das kommt ganz auf die Situation an.

In der Regel dürfen Handfessel nur dann angelegt werden, wenn:

  1. Fluchtgefahr besteht oder
  2. die Gefahr besteht, dass Du Dich gefährdest oder
  3. die Gefahr besteht, dass Du andere gefährdest oder andere Sachen beschädigst oder
  4. die Gefahr besteht, dass Du Widerstand leisten wirst.

Allerdings lässt sich einer der vier Punkte leicht begründen.

Ob Du mit aufs Revier genommen wirst, hängt in erster Linie davon ab, ob die Kontrolle weiter vor Ort durchgeführt werden kann oder ob es notwendig ist die Kontrolle auf dem Polizeirevier durchzuführen.

Den Einsatz musst Du normalerweise nicht bezahlen, wenn Du einfach nur weiterfährst und kurze Zeit später gestoppt werden kannst.

Werden allerdings aufgrund Deiner Flucht weitere Maßnahmen, wie Hinzuziehung weiterer Polizeieinheiten oder Luftunterstützung durch Hubschrauber nötig, kann es durchaus sein, dass Du für den Einsatz eine Polizeikostenrechnung bekommst.

Ist so nicht ganz richtig, die Schusswaffe darf in diesem Fall nicht eingesetzt werden da diese Maßnahme unverhältnismäßig wäre. Zu viele Amifilme...Geht in DTL gar nicht.

@AssassineConnor

Ich habe auch ganz klar angeführt, dass sich die Maßnahmen immer nach der jeweiligen Situation richten.

Sicherlich leben wir hier nicht in amerikanischen Verhältnissen, wo nach Wildwestmanier gleich auf Jemanden geschossen wird, weil er nicht anhält.

Aus der vom Fragesteller geschilderten Flucht sehe ich zwar auch keine rechtliche Grundlage für einen berechtigten Schußwaffengebrauch, aber manchmal entwickelt sich solche Situationen schnell in eine Richtung, die von keinem der Beteiligten abzusehen war.

Alleine wenn der Fragesteller schreibt:

 Und wenn sie mich überholen und durch Ausbremsen anhalten wollen, könnte ich doch einfach wenden oder gemäß der StVO an dem Hindernis vorbeifahren?

In einer ganz ähnlichen Situation (nachzulesen unter http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/rosengarten/blaulicht/schuesse-bei-polizeikontrolle-d42585.html ) wurde auch ein Fahrzeug gestoppt und plötzlich gab der Fahrer Gas und hat dabei das Leben eines Polizisten gefährdet, was berechtigten Schußwaffengebrauch seitens der Polizei führte. Und dieser Fall war kein Einzelfall.

Man sollte im Bezug auf die Fragestellung nie vergessen, dass die Polizei je länger so eine Verfolgung dauert, immer mehr Maßnahmen trifft um einen Fahrer anzuhalten. Die fahren nicht Stundenlang alleine hinter einem Fahrzeug hinterher, welches nicht nur Leucht.- und Schallzeichen ignoriert, sondern auch noch Versuche das Fahrzeug zu stoppen, durch Wendemanöver verhindert. Nein, im Gegenteil, es werden weitere Einsatzkräfte mit in dem Einsatz eingebunden und es finden weitere Maßnahmen statt.

Habe das mal in den 1990er Jahren ausprobiert. Die haben mich dann mit 2 Autos verfolgt und nach etwa 1h tatsächlich erwischt. Das hat mich dann 10,- wegen Missachten des Haltezeichens gekostet. Ansonsten waren die Polizisten recht nett und meinten, sie hätten viel Spass bei der Verfolgung gehabt, besser als nur rumzustehen.

Sollte es um eine Kontrolle im Rahmen der Terrorfahndung handeln und die stehen mit MPs da, würde ich nicht abhauen.

Hm....ist Verstoß gegen § 36 StVO.

Das waren mal 50 Euro und 3 Punkte. Jetzt dürften es 70 Euro und 1 Punkt sein. So um den Dreh.

Wer sich solche dummen Ideen macht....

Ganz klar: die fahren dir hinterher. Außerdem wirst du eine Anzeige bekommen wegen dem Missachten von Zeichen und Weisungen xD (damit hältst du dich nämlich nicht an die StVO, fällt dadurch also schonmal weg. Und wer dieses Zeichen missachtet, der hat was zu verbergen. Irgendwann kommt nen zeiter wagen und wenn du Pech hast nen Nagelband xD (btw: Die Reifen zahlst du selbst ;) )