Einem Dieb das Diebesgut klauen?

5 Antworten

Wenn Sie das Diebesgut mit der Intention es dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben zurück"stehlen", eher nehmen, dann nicht. Wenn Sie es aber für sich behalten, weil Sie sagen, dass des dem Dieb ja eh nicht gehört, dann bleibt es ganz einfach bei einem Diebstahl.

Und Diebstahl ist strafbar.

Ja, das ist strafbar. Da der Dieb aber wohl keine Anzeige tätigen wird ...

DU hast aber genauso wenig einen Anspruch darauf und deshalb ist es auch genauso Diebstahl

Er ist die "Aneignungsabsicht" die zählt.

Wenn ich es dem ursprünglich Bestohlenen zurückgebe, ist es okay?

@mulano

Kommt drauf an :-)

Nur wenn du das diebesgut abgibst ...

Also an die polizei

Der Polizei? Hätte ich dann eine gute Tat begangen?

@mulano

Nur wenn du es zurückgibst wenn du es für eigene zwecke behälst nicht