Eine Wasseruhr für 2 Häuser
Auf dem Grundstück wurde ein zweites Haus erbaut. Die Eigentümer haben gewechselt. Die Wasserversorgung ist nur über den Besitzer des ersten Hauses angemeldet die Abrechnung erfolgt über Zwischenuhren welche mittlerweile ausgetauscht werden müssten, da veraltet. Kann ich als Eigentümer des ersten Huases verlangen das sich die anere Partei einen eigene Wasserversorgung zulegt, Was muss ich beachten?
1 Antwort
An deiner Stelle würde ich auf der Stadtverwaltung nachfragen, wie sie das in Zukunft handhaben wollen. Mir kommt es auch seltsam vor, dass man zwei Häuser hat und nur eine Wasseruhr. Jeder will doch selber seine Unkosten abrechnen und jeder will seine eigene Abrechnung haben. Also bei uns ist die Gemeinde dafür zuständig, bei euch wahrscheinlich auch.