Eine von 4 schwangeren Krankenschwestern in der Notaufnahme wird anders behandelt. Liegt hier ein verstoß des AGG vor?
4 Krankenschwestern in der Notaufnahme sind zeitgleich schwanger geworden. Bei 3 wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Bei der 4. nicht. Liegt hier ein Verstoß des AGG vor? Schon einmal im voraus besten Dank!
4 Antworten
Nicht jede Schwangerschaft ist gleich. Es kann ja gut sein das drei der werdenden Mütter schon älter sind oder gesundheitliche Einschränkungen haben die die Schwangerschaft beeinflussen. Das kann dann auch dazu führen das eben eine werdende Mutter kein Beschäftigungsverbot bekommt und die anderen schon. Grundsätzlich entscheidet das aber der Arzt. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet die Schutzbestimmungen einzuhalten und die Schwangere so einzusetzen das keine Gefährdung besteht. Man muss also mehrere Faktoren berücksichtigen. Generell gilt für alle Schwangeren mal das sie nicht mehr als 5-10kg heben dürfen, nicht mit Gefahrenstoffen arbeiten dürfen, nicht mir Kranken in Kontakt kommen dürfen die ansteckende Krankheiten haben und einiges mehr. Die Schutzbestimmungen sind genau fest gelegt. Es lässt sich also gar nicht so allgemein sagen ob hier nun ein Verstoß vorliegt oder nicht. Dazu müsste man sich jeden Einzelfall genauer ansehen.
Ein Verstoß gegen das AGG liegt offensichtlich nicht vor, da (siehe §1 AGG)
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Eine Ungleichbehandlung mag in dem geschilderten Fall möglicherweise vorliegen, aber nicht aus den oben genannten abschließenden Gründen, die einen Verstoß gegen das AGG darstellen würden (Benachteiligung wegen Rasse/ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität).
Es sollte das Gespräch mit dem AG gesucht werden und versucht werden, zu klären, warum nicht in allen vier Fällen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde.
Weiß der Arbeitgeber denn von der vierten Schwangerschaft? Vielleicht hat sie den Arbeitgeber davon ja noch nicht in Kenntnis gesetzt?
Oder sie arbeitet in einem Bereich, der für die Schwangerschaft keine Gefahr darstellt und daher auch kein BV erforderlich macht?
LG
Hallo Evita88,
der AG weiß von allen vier Schwangerschaften.
in der Notaufnahme wird nicht unterschieden, da überall in der Abteilung eine Gefährdung besteht.
Die 4. soll nun von Abteilung zu Abteilung geschoben werden bis zum Schluss. Was meiner Meinung nach einer erheblichen Anstrengung gleich kommt und schädlich ist.
Deswegen auch die Frage ob die 4. nach AGG den anderen drei gegenüber benachteiligt wird.
Die Rahmenbedingungen sind bei alle drei ähnlich bis identisch.
Und nach AGG §3 Abs. 1 ist für mich das ein klares Ding.
Nur wollte ich eine Meinung der sich evtl. etwas besser auskennt.
lg Max
diese verbote spricht der arzt aus
wie soll der ag dann daran schuldhaft sein?
Zuerst einmal ist der Arbeitgeber nach Kenntnis einer Schwangerschaft in die Pflicht genommen. Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen und gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen.
Servus NeverVegan,
es gibt 2 Arten von BV. Das "normale" spricht der AG aus das "individuelle" der Arzt.
Die 3 Krankenschwestern haben das "normale" bekommen.