Eine Steuererklärung als Schüler?
Guten Abend zusammen!
Ich habe folgendes Problem: Ich würde gerne nächstes Jahr eine Steuererklärung machen. Ich bin allerdings Schüler, beziehe BAföG, Kindergeld und arbeite nebenher geringfügig. Ich zahle ja keine Steuern, kann ich da überhaupt eine Steuererklärung machen? (bspw. um Lehrmaterial oder sowas wie Pendlerpauschale absetzen?)
Lieben Dank für eure Antworten!
gehirnfehler
7 Antworten
Ich würde gerne nächstes Jahr eine Steuererklärung machen. Ich bin
allerdings Schüler, beziehe BAföG, Kindergeld und arbeite nebenher
geringfügig. Ich zahle ja keine Steuern, kann ich da überhaupt eine
Steuererklärung machen?(bspw. um Lehrmaterial oder sowas wie Pendlerpauschale absetzen?)
Werbungskostenpauschale gibt es nicht für eine geringfügige Beschäftigung - dazu müßtest du schon abhänig Beschäftigte sein, also mehr als ein 450-Euro-Minijob ausüben...
Gruß siola55
Ohne Steuern zu zahlen, kann man auch keine zurück erhalten. Es gibt zwar den Verlustvortrag, da kann man Werbungskosten geltend machen und später dann erstattet bekommen, wenn man arbeitet. Das wird derzeit aber nur bei einer Zweitausbildung anerkannt vom Finanzamt.
Danke für deine Erläuterung :)
- BAFöG ist steuerfrei
- Kindergeld ist steuerfrei
- Minijob ist steuerneutral, wenn pauschal besteuert. Produziert dann auch keine Werbungskosten.
Die Kosten für das Studium selbst können Werbungskosten sein, so dass sich ggf. ein Verlustvortrag ergibt.
Wenn du eine Frage hast die mit "Was ist..." beginnt so ist diese an google zu richten.
wenn du KEINE Steuern bezahlst, kannst du auch nichts absetzen!
Wenn du keine Steuern zahlst, kannst du ja auch keine Steuererklärung machen.
(Steuern zurückbekommen, wo keine gezahlt wurden?!?).
Eine Pendlerpauschale kann man ja nur absetzen, wenn man Steuern zahlt, um die Steuerlast zu mindern, damit man dann Steuern zurückbekommen, die man vorher gezahlt hat.
Macht also absolut keinen Sinn.
Eine Pendlerpauschale kann man ja nur absetzen, wenn man Steuern zahlt, um die Steuerlast zu mindern, damit man dann Steuern zurückbekommen, die man vorher gezahlt hat.
Werbungskostenpauschale gibt es nur für abhängig Beschäftigte - nicht jedoch für eine geringfügige Beschäftigung :-(
Oh Danke! Was ist wiederum ein Verlustvortrag?