Eine Rate vergessen, 2 Wochen später Inkasso Brief?
Hallo :)
Und zwar haben wir im August eine Raten Vereinbarung mit rheinenergie gemacht. Diese wurde auch monatlich pünktlich bezahlt. Jetzt sind wir zum 1.1 umgezogen und durch den Stress habe ich vergessen am 22.01 die Rate zu bezahlen. Die letzte Rate wäre im März zu bezahlen gewesen. Jetzt lag heute ein Brief vom Inkasso Unternehmen im Briefkasten, in der wir aufgefordert werden den gesamten Betrag zu zahlen. Schön und gut. Das wären an Hauptforderung mit Zinsen und angeblichen Mahnausgaben (es kam keine Mahnung) 111 Euro. Jetzt kommen aber 45 Euro "Geschäftsgebühren" und 9 Euro Post- und Telekommunikationsentgeldpauschale dazu. Jetzt zu meiner Frage. Ist es rechtens nach 2 Wochen Verzug von einer Ratenzahlung direkt ein Inkasso Unternehmen zu beauftragen? Und das die Kosten echt so hoch sind? Wir müssen ja jetzt fast doppelt so viel zahlen wie vorher..
LG und danke für eure Antworten
3 Antworten
Ist es rechtens nach 2 Wochen Verzug von einer Ratenzahlung direkt ein Inkasso Unternehmen zu beauftragen?
Yep.
Die Ratenzahlung ist ein Vertrag und die Fälligkeit der Rate wird in diesem i.d.R. kalendarisch eindeutig bestimmt.
Wird also der Fälligkeitstermin überschritten, so tritt Verzug automatisch ein und damit schuldet ihr dem Grunde nach den Verzugsschaden.
Auch habt ihr euch vertragsbrüchig verhalten, die Gründe dafür müssen den Gläubiger nicht interessieren. Daher kann der Vertrag fristlos gekündigt und die komplette Restforderung sofort fällig gestellt werden.
Dennoch müsst ihr das Inkassobüro nicht bezahlen, zumindest nicht in der geforderten Höhe.
Rheinenergie als geschäftserfahrener Gläubiger braucht für sein Mahnwesen keine Hilfe eines Inkassobüros. Es darf sich dieser zwar bemühen, die Kosten dafür, sind dann aber deren Bier.
Überweist Rheinenergie die Restforderung, die noch offen ist, sowie die Zinsen aus der in Verzug gekommenen Rate. Widersprecht gegenüber dem Inkassobüro schriftlich und beweisbar den Gebühren und untersagt die Datenweitergabe an Schufa und Co.
Pfff.
Wenn du eine Bankverbindung und eine Rechnungs- bzw. Kundennummer bei denen hast, kannst du weiterhin schuldbefreiend an deinen Gläubger bezahlen.
Spielt keine Rolle. Du über weist trotzdem an rheinenergie und zwar zweckgebunden !!
Im Überweisungsträger kdnr von Dir und den Zusatz "nur Hauptforderung XY € plus XY € verzugskosten.
ich wurde gerundet 10 € an verzugskosten zusätzlich bezahlen.
Die Vor gerichtlichen Inkassoksten werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl ein geklagt.
Dann wieder melden wenn das Inkasso wieder geschrieben hat
Okay Dankeschön für eure Hilfe
Hi,
natürlich darf man das. Du hast einen Vertrag gebrochen. Somit ist die Restsumme sofort fällig. Dazu braucht es keine Mahnung.
Ob die Höhe der Inkassokosten richtig ist, kann ich dir nicht sagen. Dazu solltest du einen Anwalt befragen.
Dazu reicht dieses Forum.
Es handelt sich um eine 1,0 Gebühr. Grundsätzlich also im Rahmen dessen was ein RA für eine nicht all zu schwierig gelagerte Rechtsthematik für eine Beratung, Prüfung und Korrespondenzerstellung abrechnen würde.
Dass Inkassobüros all diese Dienstleistungen nicht erbringen und meist für den Gläubiger kostenneutral arbeiten, hatte ich ja bereits unzählige Male geschrieben. Daher besteht auch kein Anspruch auf Kostenersatz einer 1,0 Gebühr.
Naja, wobei es hier keine rechtssichere Rechtsberatung geben kann. Das muss eben jeder für sich entscheiden.
Sind in den 111 mahnkosten mit intus ?
Ja wieso?
99 Euro Hauptforderunt. 7,30 Zinsen und 5 Euro Mahnauslagen
Das ist das was wir Rhein Energie jetzt sozusagen Schulden. Wobei wie gesagt keine Mahnung vorher an kam. Daher verstehe ich die mahnauslage Gebühren nicht. Wäre jedoch ja noch zu verkraften. Dazu kommen aber eben nochmal 54 Euro für das Inkasso Unternehmen..
Hey danke für deine Antwort. Das Problem ist das wir auch nicht mehr direkt an Rhein Energie überweisen sollen sondern an das Inkassobüro