Eine Live TV Sendung auf Prosieben/RTL stürmen als Flitzer...Was für eine Strafe ist wirklich realistisch?

2 Antworten

Einen Straftatbestand kann ich nicht erkennen. Zivilrechtliche Ansprüche wären denkbar, sind aber auch schwer in Euro zu definieren.

Gesetzlich sind nur Gottesdienste und Prozessionen durch das StGB geschützt.

Die Zukunft versaust du dir am ehesten wenn dich ein Personalchef beim Einstellungsgespräch wiedererkennt.

Ansonsten kannst du natürlich Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Sender sein, aber wie da ein Schaden ermittelt werden kann, keine Ahnung.

Genau das ist die Frage. Wie wird das ermittelt? Kann ein Anwalt quasi Gewissheit geben, sodass man auf das schlimmste vorbereitet ist?

@prowrestler

Nehmen wir an, durch deinen "Auftritt" können 2 Werbespots nicht gesendet werden; da kommen locker 100.000 Euro zusammen.