Eine geschützte Berufsbezeichnung?
Hallo,
Ich bin bildender Künstler (Steinbildhauerei) seit gut 15 Jahren. Ich hab dies jedoch nie Studiert oder in Form einer Ausbildung erlernt. Aufgetretten bin ich bis jetzt immer mit meinem vollen Namen. Momentan hab ich noch keine Internetseit und möchte mir nun eine erstellen lassen. Die Werbefirma fregte mich ob ich als Bildhauer (Name) auftretten möchte.
Nun meine Frage: Ist der Begriff Bildhauer geschützt; oder darf den jeder nutzen der als Freiberuflicher Künstler mit der Materie arbeitet?
Gruß der Sepp
P.s. Wenn es möglich ist bitte die Quelle zum Nachlesen angeben.
3 Antworten
Die Selbstständige Gewerbliche Arbeit mit Naturstein erfordert einen Meisterbrief. Da solltest du dich mal genau informieren was du darfst und was nicht. Als Künstler darfst du auch Skulpturen ohne Meisterbrief hauen und verkaufen, auch als Auftragsarbeit glaube ich. ABER du musst dann auch eingetragener Künstler sein! Das musst du dann extra beantragen.
Hallo Steinbrecher94
ich bin bereits seit 15 Jahren freiberuflicher Künstler. Bin auch in der KSK.
Ja, Auftragsarbeiten dürfen als Künstler entgegen genommen werden.
Vielen Dank auch euch anderen für die Beiträge. Ich werde wohl die Bezeichnung einfach weglassen. Reicht ja auch so ;-)
Gruß der Sepp
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=-1tnYSFeCmPylPRWmOa_TBSD64NzAFutqoYZ2cg3TeC7uSX-6EFw!1777644459?path=null/kurzbeschreibung&dkz=8428
Wenn du als Bildhauer bezeichnest, dann würdest du Handwerkskammen zugordnet werden, da du jedoch diesen Beruf nicht erlernt hast, werden die das nicht so ohne weiteres Akzeptieren.
Musst du dich dort erkundigen, ob es da andere Möglichkeiten gibt.
Hallo Sepp2745,
Steinbildhauer und Steinmetz sind Ausbildungsberufe.
Meines Wissens aber keine geschützten Berufsbezeichnungen. Also wenn du nicht schreibst ausgebildeter ... sollte es keine Probleme geben.
Nathan