eine genehmigte bauvoranfrage muss verlängert werden, wer muss geruchsgutachten erstellen lassen?
hallo, wohne mit meiner familie schon seit 26 jahren neben einem schweinemaststall. abstand zu meinem wohnhaus ca 50m. dem landwirt wurde ca.2000 eine nutzungsänderung von einem rinderstall zu noch mehr schweinen genehmigt. aufgrund dessen haben wir eine bauvoranfrage für zwei wohnhäuser in unserem garten gestellt. diese wurde 2001 genehmigt, auch die weiteren alle zweijährigen verlängerungen... dieses jahr war es wieder soweit.. nun wird von uns eine geruchsprognose verlangt (kosten ca 2000 euro, gutachten denke mal so 4-5000 euro). ohne diese prognose oder sogar gutachten wird über möglichkeiten einer weitern verlängerung nicht verhandelt. da es doch zeitweise sehr übel stinkt denke ich mal wird das gutachten nicht so gut ausfallen. meine kinder sind jetzt erwachsen, tochter will heiraten(wollen ihr den halben garten überschreiben) sohn ist 22jahre und hat vor in ein paar jahren in die andere hälfte ein haus zu bauen. warum müssen wir dieses geruchsprotokoll erstellen lassen? wohnen ja jetzt auch schon so nah am schweinestall. ist die geruchsbelästigung in unserm jetztigem haus zumutbar und die im garten nicht?. was sollen wir jetzt machen?
1 Antwort
Wenn das Gutachten aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist, müßt ihr es vorlegen. Dann führt kein Weg daran vorbei. Die Bauvorschriften können sich während der letzten 26 Jahre geändert haben.
Wendet euch bitte an einen Rechtsanwalt, der auf Baurecht spezialisiert ist. Möglicherweise sind die Bauvorschriften von Bundesland zu Bundesland und/oder von Kommune zu Kommune unterschiedlich, so dass euch hier niemand eine konkrete Auskunft für euren Wohnort geben kann.