Eine Finanzamtfragen - Eintragung von 0,5 oder 1,0 Kind auf der Steuerkarte. Nähere Infos im Text

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Da er Unterhalt zahlt, steht im der halbe Kinderfreibetrag, 0,5, zu.

Für den ganzen braucht er ihr Einverständnis. Wenn sie das nicht gegeben hat, kann sie auf ihrem zuständigen Finanzamt anrufen und den vermuteten Sachverhalt mitteilen.

Für sie hat das keine Folgen. Er wird ggf. eine Rückzahlung ans Finanzamt machen müssen und evtl. mit einer Anzeige rechnen. Angezeigt wird aber eher selten.

  1. Eigentlich kann das nicht sein. 2.Auch das geht nicht so ohne weiteres.
  2. ja kann sie, weil ihr auch ein halbes Kind zusteht.
  3. Ja beim Finanzamt.
  4. Könnte betrug sein.
  5. Strafe. Ausserdem bringt es dem vater nichts, also Steuerlich. Ob nun ein 0.5 oder 1.0 Kind, macht nicht wirklich einen Unterschied.

Danke Dir. Wenn es keinen Unterschied macht, warum sind dann die Leute so wild drauf, ein Kind ganz auf Ihrer Steuerkarte zu haben? Das wäre dann ja unlogisch und würde keinen Sinn ergeben, wenn hier jemand betrügen würde. Irgendeinen Sinn sollte das Ganze dann doch haben?

@AndyundManu

O.K. Danke Dir! Das muss ich dann wohl mal so weitergeben, weil ich das betreffende Einkommen nicht kenne. Ich dachte, es gäbe da eine Pauschalantwort ;-)

Normal ist das bei jedem ein halber Freibetrag eingetragen ist.Es kann sein das Der Vater den ganzen Freibetrag eingetragen bekommen hat,da die Mutter nicht arbeitet.Da der Vater seinen Verpflichtungen nachkommt ist das auch rechtens.Er zahlt ja mehr Unterhalt ,als Er Freibetrag hat.

Kann er das auch machen, ohne das die Mutter die Einwilligung hierzu gegeben hat? Weißt Du, wo man das nachlesen kann. Ob er mehr Unterhalt zahlt, als er Freibetrag hat, weiß ich nicht. Woher kannst Du das wissen?

@BillDung

Ja das geht,wenn die Frau keine Steuererklährung abgibt.Der .Steuerfreibetrag,für ein Kind ist kleiner als die Alimente.

Warum soll der Vater, der ja wohl in den Ämtern als Vater auch angegeben ist, den steuerlichen Vorteil nicht in Anspruch nehmen? Da gibt es doch keinen Grund für, zumal die Mutter des Kindes doch offentsichtlich keine Steuern zahlt und somit ohnehin keine Freibeträge in Anspruch nehmen kann. Ich sehe da gar kein Problem. In die Berechnung des Unterhalts fließt m. E. ja auch die Hälfte des Kindergeldes mit ein, das ihm zusteht. Hätte die Mutter eigene steuerpflichtige Einkünfte und gibt sie eine Steuererklärung ab, müsste bei beiden 0,5 Kinder stehen.

Deine Rückfragen kann ich Dir nicht beantworten. Ist das denn wichtig für die Beantwortung meiner Fragen?

@BillDung

Ich habe keine Rückfragen gestellt, sondern nur Feststellungen getroffen. Anscheinend kann die Mutter des Kindes den Kinderfreibetrag doch gar nicht geltend machen, weil sie nicht arbeitet, warum soll es also der Vater nicht in Anspruch nehmen? Wo ist denn das Problem?

@SerafinaH

Na ja, Eine Rückfrage ist für mich ein Satz mit einem Fragezeichen am Ende! ;-)

Ich sehe hier sowieso kein Problem. Mich betrifft es ja nicht! Ob die betreffende Person hier ein Problem sieht, weiß ich auch nicht. Sie will es eben einfach wissen. Warum, habe ich nicht hinterfragt.

Welchen steuerlichen Vorteil gäbe es denn in Anspruch zu nehmen?

@BillDung

Ich meine damit den Kinderfreibetrag. Das nennt man steuerlichen Vorteil.

@SerafinaH

Dann meinen wir dasselbe. Nun sind die Aussagen wiedersprüchlich, ob und inwieweit es tatsächlich einen Vorteil ausmacht bzw. ob er sich lohnt. Weißt Du hier mehr? Und, um nochmal auf die andere Frage zurückzukommen. Kann der Vater das ohne Einverständnis der Mutter handhaben - also ohne deren Unterschrift?

@BillDung

Bei der Unterschrift bin ich mir nicht sicher. Kann sie aber beim Finanzamt erfahren, der Einfachheit halber bei ihrem zuständigen. Freibeträge und Pauschbeträge mindern das zu versteuernde Einkommen (schau Dir mal den Aufbau einer ESt-Erklärung an). Nach Abzug dieser Freibeträge, Pauschbeträge, Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen bleibt unterm Strich das "zu versteuernde Einkommen" übrig, das als Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag genommen wird. Wie groß also der steuerliche Vorteil bei jedem einzelnen genau ist, kann man nur sagen, wenn man alle Angaben kennt.

@SerafinaH

Alle Angaben kenne ich ja auch nicht. Deine Infos gebe ich dann mal so weiter.

Danke Dir.

ich würde der frau raten, mal beim finanzamt anzurufen oder halt hinzugehen.

ohne ihr einverständnis wird nichts geändert, und wenn, hätte sie einen brief vom amt erhalten.

tipp: glaub nicht alles, was andere so erzählen, ohne die genauen umstände zu kennen.