Eine Entschuldigung oder Beurlaubung wegen dem Austauschjahr- Verkürzt auf Halbjahr?
Hallo,
Momentan habe ich vor ein Jahr lang ins Ausland zu gehen. In naher Zukunft wechsel ich die Schule und mein Austausch wäre indem Zeitraum wo ich an der neuen Schule bin, deswegen bin ich dorthin gegangen und habe gefragt unter welchen Bedingungen sie mich ein Jahr lang aus der Schule lassen.
Die neue Schule bzw. der Schuldirektor hat mir gesagt dass er mich höhstens für ein halbes Jahr entschuldigen kann. Von meiner jetzigen Schule habe ich gesagt bekommen dass ich eine Beurlaubung schreiben kann von Datum bis Datum mit einem Nachweis das ich in das Ausland gehe.
Die Schule in die ich momentan gehe ist eine Gesamtschule. Die neue Schule ist ein privates berufliches Gymnasium.
Gibt es da einen Unterschied? Also wenn ich mich beurlaube oder entschuldigen lasse? Ich habe gehört dass man sich für ein Jahr lang beurlauben lassen kann z.B wegen einem Auslandsaufenthalt oder anderen berechtigten Gründen. Wieso sollte die neue Schule nur ein halbes Jahr zulassen dürfen? Hängt das auch von der Schulform ab?
- Curiousness
2 Antworten
Hi, ich habe vor 8 Jahren ein Austauschjahr gemacht und ich hoffe ich kann dir helfen.
Ich habe damals nur geschrieben: Hiermit bitte ich sie mich vom .... bis zum .. zu befreien, da ich ein Auslandsjahr in ..... absolvieren werden. mfg. Hans Wurst.
Das wurde auch angenommen und ich war an einer berufsbildenden Höheren Schule, was ca. das ist wo du bist.
An der Schulform kann es nur liegen, wenn es nur 2 Jahre geht. Sprich Abijahr und das Jahr vor dem Abijahr. Da zählen beiden Jahr schon zum Abi und man sammelt Punkte. Sprich er kann dich zwar ein Jahr freistellen, du müsstest das Jahr aber wiederholen. Bei einem halben Jahr könntest du alle Prüfungen nachschreiben. Alles andere kann ich mir nicht denken.
Ich würde dir einfach mal raten, beim Schulamt anzurufen und dort nachzufragen. Entweder die wissen es oder sie leiten dich an jemanden weiter, der es weiß.
Habt ihr da in dieser Schule ev. ein Praktikum oder mehere? Bei meiner BHS war es so, dass wir ein Prkatikum hatten, welches ich machen musst, sonst hätte ich die Schule nicht abschließen können. Es könnte also sein, dass bei dir auch sowas der Fall ist, was sich aber über alle 3 Jahre zieht. Wo sie dich dann wirklich nur ein halbes Jahr davon freistellen können.
Ich würde jetzt mal beim Schulamt nachfragen was Sache ist. Hast du dann diese Infos, geh nochmal zur Schule und sag was du nun herausgefunden hast.
Das mit dem Praktikum kann natürlich sein. Ich werde mich auf jedenfall mal besser vom Schulamt informieren lassen, danke nochmal!
Also es kann schonmal nicht daran liegen, dass es ein Gymnasium ist. Ich war nämlich ein Jahr lang weg und bin auf einem Gymmi....
Ich schätze das liegt eher am neuen Rektor
Okay, danke schonmal für deine Antwort.
Wenn es nicht an der Schulform liegt dann an dem neuen Rektor? Vielleicht hast du recht. Ich schaue mal ob ich mit ihm darüber genauer reden kann, den er meinte dass er selbst nicht mehr als ein halbes Jahr geben darf und das wahrscheinlich nicht von seiner Ansicht ausgeht.
- Curiousness
Genau. Man darf sehr wohl länger weggehen, jedoch hängt es dann davon ab in welcher Stufe man ist. In der 11 oder 12 darf man (wenn überhaupt) nur gehen, wenn man wiederholt, da dort ja Punkte gesammelt werden die dann wichtig sind fürs Abi.
Hi,
Bei der Schule in die ich zukünftig gehen werde, geht es 3 Jahre also wäre das mit der Schulform geklärt, hättest du recht. Die Schule also das berufliche Gymnasium meinte sie dürfen mich nicht länger als ein halbes Jahr freistellen. Wenn das nicht vom Schuldirektor selbst ausgeht dann sollte ich wirklich mal beim Schulamt anrufen um besser informiert zu sein.
Danke für deine Antwort, da ich jetzt weiß dass es nicht an der Schulform liegen kann. Sicherheitshalber frage ich das evtl. nochmal nach.
-Curiousness