Eine ehemalige Freundin schuldet mir viel Geld

11 Antworten

Die Anzeige muss getrennt von der zivilrechtlichen Forderung betrachtet werden. Weswegen hat die Polizei das Verfahren denn eingestellt? Hat die Polizei bestätigt, dass es den Anspruch gibt?

Du solltest zu einem Anwalt gehen und dort ein Schreiben aufsetzen lassen. Das kostet im Zweifel nicht viel, kann aber schon Wunder wirken, wenn dort etwas von Mahnbescheid, Zivilklage und Gerichtsvollzieher steht.

Sollte sie sich dann immer noch weigern, kannst Du mit dem Anwalt besprechen, ob sich die weitere Verfolgung lohnt, oder Du das Geld abschreiben solltest.

Viel Erfolg!

Warum sollte jemand freiwillig 700,-€ abschreiben, wo doch derartige Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren?

@KroemerInfo

Ja, aber das Erwirken eines Titels kostet Geld. Auch der Anwalt will bezahlt werden. Wenn die Kosten unverhältnismäßig im Bezug auf die reellen Chancen auf eine Beitreibung des geschuldeten Betrages sind, dann würde ich das als "Lehrgeld" abschreiben.

Wenn Du so nicht mit ihr reden kannst oder sie das nicht zurück zahlen will, gibt es eine recht günstige Variante, wie das Geld relativ schnell bei dir sein wird - der Mahnbescheid. Dort werden dann die Forderungen eingetragen - auch Kosten die für Fahrten zu ihr oder was auch immer - angefallen sind. Dann wird das gerichtlich zugestellt. Einen Anwalt brauchst Du dafür nicht.

Alles weitere dazu hier:

http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/mbantrag.htm

Darauf wird sie ganz sicher reagieren, wenn sie nicht ein Hauptverfahren vor Gericht haben möchte und noch mehr Kosten auf sie zukommen.

nicht zur Polizei, sondern zum Anwalt. Schreib ihr einen Brief, daß du das Geld zurück forderst, biete ihr auch Ratenzahlung an. Teile ihr auch mit, daß Du über einen Anwalt gehst, sollte sie sich nicht mit Dir einigen wollen.

nur die anzeige wurde fallen gelassen.

Hier wäre interessant, warum die Anzeige fallen gelassen wurde? Du solltest noch ein Mal mit Deiner "ehemaligen Freundin" reden und Dir notfalls einen Anwalt nehmen...

Ist ganz einfach: Es ist nicht strafbar jemandem Geld zu schulden - deshalb kann er sie auch nicht anzeigen....

@BrilleHN

aber nachdem die Sache schriftlich fixiert ist, handelt es sich um einen Darlehensvertrag und es liegt auf der Hand, dass irgendwann das Geld zurück bezahlt werden muss. Aus dem Grund ist Deine obige Auskunft

Allerdings wird da nicht viel bei rum kommen - am besten schonst Du deine Nerven, und verzichtest auf das Geld.

mehr als fahrlässig...

@schwarzwaldkarl

Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das selbe. Außerdem reicht eine Quittung über ein Darlehen nicht unbedingt aus - Die Rückzahlung muss im Darlehensvertrag kalendermässig bestimmt sein. So lange kein Termin für eine Rückzahlung vereinbart wurde, kann der Schuldner nicht in Verzug geraten.

@BrilleHN

schon klar, letztendlich bringt es ja nichts, wann man im Nachhinein solche Tipps gibt und dann auch noch empfiehlt, man sollte die 700,-- € einfach in den Wind schreiben, das ist halt in meinen Augen der falsche Weg. Tatsache ist halt schon, dass man das Geld mittels Mahnbescheid wieder einklagen kann und das auf jeden Fall auch soll...

Dein Tipp

am besten schonst Du deine Nerven, und verzichtest auf das Geld.

finde ich eher nicht so hilfreich...

Mich würde interessieren, weswegen Du sie angezeigt hast - mir fällt da allenfalls Betrug ein. Vor dem Hintergrund eines nicht mal gekündigten Darlehens ist das aber ein großes Kaliber, das auch wegen falscher Anschuldigung richtig nach hinten losgehen kann...

Einfach mal der Reihe nach:

Du hast ihr Geld geliehen und dafür immerhin eine Quittung von ihr bekommen.

Anscheinend habt Ihr Euch nicht auf einen konkreten Rückzahlungstermin geeinigt. Das heißt, dass Ihr einen unbefristeten Darlehensvertrag habt.

Wenn Du willst, dass sie das Geld zurückzahlt, musst Du dieses Darlehen kündigen. Dafür gilt bei unbefristeten Darlehen eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Kündigungen bedürfen der Schriftform: Setze also ein Schreiben auf, in dem Du ihr das Darlehen zum (heutiges Datum plus Postlaufzeit plus drei Monate) kündigst und überreiche ihr das vor Zeugen oder schicke es ihr per Einwurfeinschreiben.

Sollte sie das zum Kündigungstermin nicht bezahlen, setzt Du sie schriftlich in Verzug und setzt ihr eine Nachfrist von ca. einer Woche, danach kannst Du dann einen Mahnbescheid beantragen. Das geht online.

Bis hierher brauchst Du keinen Anwalt - erst wenn sie dem Mahnbescheid widersprechen sollte und Du klagst, ist es soweit.

Viel Glück!