Eine Doppelhaushälfte wurde erworben & soll abgerissen werden. Sie grenzt an eine sehr verfallene, unbewohnte Doppelhaushälfte. Was ist beim Abriß zu beachten?
Hallo, eine Doppelhaushälfte grenzt an eine verfallene, unbewohnte Doppelhaushälfte (Dach eingestürzt, Zwischengeschoss eingestürzt, Wände offen etc.). Bei der verfallenen Doppelhaushälfte gibt es eine Erbengemeinschaft, die sich nicht einig wird, was mit dem Grundstück passieren soll. Die bewohnbare Doppelhaushälfte wurde erworben und soll abgerissen werden. Die Ruine wird darauf hin mit Sicherheit einstürzen. Was ist zu beachten? Braucht man das ok der Erbengemeinschaft? Muss man für die Ruine Ersatz leisten, wenn sie einstürzt oder ist es sogar erforderlich, die Ruine zu stützen? Vielen Dank für einen Rat.
1 Antwort
Das Abrissunternehmen hat die Mauer so abzusichern, dass die andere Haushälfte nicht einstürzt, egal in welchem Zustand sich diese befindet. Diese Massnahme musst du bezahlen.Mitunter können so aufwändige Absicherungsmassnahmen ordentlich ins Geld gehen. Das ok. der Erbengemeinschaft für den Absriss deiner Haushälfte brauchst du nicht. Erst wenn du neu baust, dann muss die Erbengemeinschaft unterschreiben.
Braucht man von der gesamten Erbengemeinschaft eine Erlaubnis zum Abriss von deren Doppelhaushälfte? Oder reicht es aus wenn eine von den Personen zustimmt.
Wie hoch ist die potenzielle Schadensersatzzahlung wenn man deren verfallenes Haus trotzdem abreisst? Ist es nur eine Geldfrage, oder kann man auch im Gefängnis landen?
Verliert der Nachbar dann auch sein Baurecht für Grenzbebauung? Oder bekommt er es vor Gericht wieder, weil zu Unrecht abgerissen wurde?