Einbürgerung während einer Ausbildung und offenes Verfahren
Hallo ihr lieben. Spannendes Thema bitte lesen!
Ich möchte mich einbürgern lassen und hatte ein paar fragen. ich bin seit 8 Jahren in Deutschland. War schon auf Einbürgerungsamt und habe mir die Formulare geholt, jedoch sehe ich, dass man keine Straftaten haben muss. Eines Tages wurde ich auf der strasse angegriffen von einem typen der keine Ahnung was für ein Problem hatte. Ich habe dann die Polizei angerufen und hinterhergelaufen solange die Polizei da war. Er meinte dann zur Polizei ich habe ihn ohne Grund angegriffen, was eigentlich nicht stimmt. Sonnst wäre ich doch nicht hinterhergelaufen und die Polizei angerufen, wenn ich den geschlagen hätte. Hab noch nie jemanden geschlagen und warum sollte ich auch? Nun die Frage, wird das zu einem Problem, weil das Verfahren wegen Körperverletzung läuft, so lange es von der Staatsanwaltschaft geprüft wird? Frage 2: Kann man Eingebürgert werden, wenn die Ausbildung noch ein Jahr läuft, von Arbeitsamt Finanziert wird und ich keine einkommen habe?
3 Antworten
Die Entscheidung würde ruhen bis das Gericht eine Entscheidung fällt, was aber in deinem Fall wohl nicht so sein wird, wenn es wirklich so ist wie du schreibst. Denn in diesem Fall liegt Aussage gegen Aussage und wenn es keine Zeugen gibt die dich belasten oder entlasten, dann wird das Verfahren wohl eingestellt, aber solange es noch läuft, ruht die Einbürgerung.
Weiterhin heist es im § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG):
(1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er
-1- handlungsfähig nach Maßgabe von § 80 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist,
-2- weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
-3- eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und (Also nur eins von beiden)
-4- sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.
Jedoch glaub ich, dass es dir nicht wirklich weiterhilft, dass du was vom Arbeitsamt kriegst, denn soweit ich weiss, spricht sowas gegen einer Einbürgerung.
Ich hoffe ich konnte die weiterhelfen.
Während eines laufenden Strafverfahrens gegen dich würde ein Einbürgerungsverfahren ruhen - es dürfte keine Entscheidung getroffen werden.
Ja, auch während Ausbildung und mit Leistungsbezug ist ne Einbürgerung möglich
lol. Manchmal kriege ich die krise. wegen leuten, wie dir. du kannst doch Gesetze googeln.rechtlich ist es sicher so, dass du ein Problem hast. das weißt du selbst. fakt ist: kein ''schwein'' weiss über dein schwebendes verfahren, es sei denn, du hast es irgendwo angegeben. bewirb dich halt und warte ab.
Danke für Deine Antwort. Ich bin der Letzte, der Leuten empfiehlt, richtig zuzuhören. Offensichtlich hast Du ja meine Antwort mißverstanden. Schade.
Was erzählst du denn für ne sche...? Du kennst Mich doch garnicht und schon verurteilst du leuten hier mit irgendeiner kack.... Ich habe noch nie irgendwas gegen die gesertze gemacht. Ich wurde attackiert und ins Gesicht geschlagen und nun sowas?