Einbürgerung und Entlassung aus der russischen Staatsangehörigkeit

5 Antworten

Du wurdest damals unter vorübergehender Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert. Das bedeutet das du mit 18 drei mögliche Wege beschreiten kannst/musst:

  1. Du läßt dich aus der russischen Sta entlassen. "einfach" den Antrag beim zuständigen Konsulat stellen und sich das bestätigen lassen - damit du der Stadt was vorweisen kannst

  2. Du läßt dich nicht entlassen und verliesrt dann im weiteren Verfahren deine Sta

  3. Du gehst zu nem Guten Fachanwalt für das Thema, der prüft erstmal ob die Behörde damnals alles richtig gemacht hat - häufig ist das nicht so und die können ihre Verfügungen dann nicht durchsetzzen. Die Rechtsprechung ist hioer nicht eindeutig, wobei meistens in richtiung das Kind muss sich nicht die Entscheidung der Eltern zurechnen lassen (Folge du behälst beide) entschieden wird.

Durch die Einbürgerung erlangst du eine Staatsangehörigkeit.

Grundsätzlich verlangt die Einbürgerung (und damit die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft) eine Entlassung aus der vorherigen. Die Entlassung erfolgt auf Antrag Botschaft - Konsulat und dauert bis zu zwei Jahren. Da Du die Einbürgerungsurkunde aber bereits erhalten hast, bist Du formal deutscher Staatsbürger. Da das deutsche Staatsbürgerrecht keine doppelte Staatbürgerschaft zuläßt (Ausnahmen bestehen, Bsp. bis zur Vooljährigkeit , dann aber Endgültig kann eine Doppelstaatsbürgerkeit gewährt werden) , mußt Du davon ausgehen, daß deine russische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde.Dies kann nur auf Antrag (Du selbst) oder deiner Eltern erfolgt sein.Einbürgerung ist gleichzusetzen mit Staatsangehörigkeit, d.h. Du bis deutscher Staatsbürger - Nationalitäten werden in deutschen Unterlagen nicht ausgewiesen.Solltest Du die russische Staatsbürgerschaft wieder erlangen , mußt Du diese Beantragen und gleichzeitig den Willen bekunden Dich aus der deutschen zu entlassen. Allerdings wer sich aus der deutschen Staatsbürgerschaft verabschiedet, hat slten die Möglichkeit diese wieder zu erlangen ! Fazit, Du lebst in Deutschland und bist vollwertiger Staatsbürger. Wenn Du nach Rußland möchtest - VISA, aber auch das wird sich irgenwann ändern. Viel Glück !

Doppelte Staatsangehörigkeit geht in der Regel nicht. Muss man mindestens beweisen dass man es versucht hat und/oder bei ersten Gelegenheit austreten wird. In deiner Stelle würde die Informationen über Voraussetzungen der Einbürgerung in der Ausnahmefällen lesen. Man kann nicht alles hier posten, ist zu lang.

z.Z. entlassen..Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien in den seltensten Fällen aus der Staatsbürgerschaft und deswegen erhalten/behalten dann die Eingebürgerten die doppelte.

Es wird ihnen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt, wenn sie nachweisen, ihre Bemühungen der Aufgabe der anderen Staatsbürgerschaft war nicht machbar.

wenn Du Dich nicht aus der russischen St.. entlassen läßt, wird Deine Einbürgerung aufgehoben außer Du weist nach, Deine Bemühungen um aus der russischen St.. entlassen zu werden, waren erfolglos. Dann würde eine Mehrstaatligkeit bestehen bleiben.

Wenn du nicht deine Russische Staatsbürgerschaft ablegst wirst du die Deutsche los. Mehrstaatig funktioniert mit momentanen Gesetzen nicht.

Als ich 18 wurde ging das noch ;)

Mehrstaatig funktioniert mit momentanen Gesetzen nicht.

Doch!