Einbürgerung und Arbeitsvertrag!
Guten Morgen:) Wie ist es mit dem Arbeitsvertrag für die Einbürgerung geregelt ? Mal lebt schon über 8 Jahre in Deutschland, hat die Niederlassungserlaubnis, bekam zwar davor Sozialgeld und hatte Einen Euro Job, hat jetzt aber einen Job für erstmal 4 Monate und dann eine Verlängerung für weitere 5, reicht es um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen?? Wenn nicht, wie ist es dann, wenn man z. B ein Vertrag für einen Jahr hat, geht es dann? oder muss man einen unbefristeten Vertrag haben, um die Einbürgerung bekommen zu können.? Bitte um Aufklärung und Danke im Voraus:)
2 Antworten
wenn nachgeweisen wird das man ununterbrochen 8 jahre in deutschland oder anderes eu -land gelebt hat ,ist eine einbürgerung möglich ,strafrechtlich nicht in erscheinung getreten ist ,gut deutsch spricht ,keine staatliche unterstützung benötigt und seine staatsbürgerschaft aufgibt
Zur Einbürgerung muss der Ausländer in der Lage sein, sich und seine Familie dauerhaft zu ernähren, sowie sozial abzusicheren (Kranken- und Pflegeversicherung; Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung; Rentenversicherung). Hierbei handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Quelle: http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/einbuergerung-unterhaltssicherung.html Ein kurzer befristeter Arbeitsvertrag reicht da sicher nicht aus.