Einbürgerung und Arbeitsvertrag!

2 Antworten

wenn nachgeweisen wird das man ununterbrochen 8 jahre in deutschland oder anderes eu -land gelebt hat ,ist eine einbürgerung möglich ,strafrechtlich nicht in erscheinung getreten ist ,gut deutsch spricht ,keine staatliche unterstützung benötigt und seine staatsbürgerschaft aufgibt

Zur Einbürgerung muss der Ausländer in der Lage sein, sich und seine Familie dauerhaft zu ernähren, sowie sozial abzusicheren (Kranken- und Pflegeversicherung; Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung; Rentenversicherung). Hierbei handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Quelle: http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/einbuergerung-unterhaltssicherung.html Ein kurzer befristeter Arbeitsvertrag reicht da sicher nicht aus.