Einbruchdiebstahl = Einschleichdiebstahl?

2 Antworten

Ich kann Dir nur die Frage nach deutschem Recht beantworten und auch nur, bezüglich des Einbruchdiebstahl:

Wer sich unrechtmäßig Zutritt verschafft und dazu entweder einen illegalen Schlüssel benutzt, ein Hinderniss überwindet oder mechanische Kraft anwendet, begeht einen Einbruch.
Der Einstieg durch ein offene stehendes Fenster erfüllt den Tatbestand "Hinderniss überwinden"

ANGENOMMEN, ich würde Dir die Frage beantworten wollen und können:

Als erstes würde ich fragen, haben die Dich denn ermittelt???

PS: Ein Einbruch, das sagt schon das Wort, kann es nicht sein!

verreisterNutzer  19.05.2018, 13:56

Durch ein offenes Fenster (nicht eine offene Tür, das wäre Hausfriedensbruch) einzusteigen erfordert es ein Hindernis zu überwinden und ist damit zumindest nach deutschem Recht, sehr wohl ein Einbruch

Sonnenscheinia 
Fragesteller
 19.05.2018, 15:06

Ja ich habe eine Vorladung bekommen für ein Verhör. Sie haben nicht gesagt warum aber sie haben gesagt wegen etwas von 2015 und ich habe halt damals das gemacht.