Einbauküche Reklamationen

2 Antworten

Von forschem Auftreten halte ich nichts. Aber insoweit stimme ich zu, das wenn der Kunde zu geduldig ist und nichts einfordert er kein Entgegenkommen erwarten kann - ist leider meistens so. Ich würde vorschlagen, schriftlich angemessene Fristen zu setzten, in denen die Mängel aufgeführt sind. Die Küche muss nutzbar sein, das ist klar. Die Frage ist, ob der Backofen überhaupt heiß macht und auch ob er zuerst repariert werden muss. Für einen Richtiganschluss des Backofens zum Nutzen würde ich persönlich sogar eine Woche setzen und darauf beharren. Kann die Reparatur nicht zeitnah gemacht werden, eine Austausch mit gleichwertigem Gerät fordern. Die Sockelleiste wird länger dauern. Bei Fristsetzungen ein festes Datum nennen ist ganz wichtig. Danach muss man vielleicht noch einmal, zweimal die Frist verlängern. Sollte eigentlich nicht nötig sein, aber man weiß ja nie ... .

Generell sollten Probleme dieser Art nicht auftreten, noch dazu so häufig bei ein und derselben Küche.

Preisminderung wird's nicht geben, wenn du schon voll ausbezahlt hast - bzw. kein Geld zurück.

Wenn überhaupt einen Gutschein dieser Firma.Jedenfalls mach' der Firma Druck, sei forsch im Auftreten, am Tel...

Beschwere dich... Erkundige dich beim VKI noch zusätzlich welche Möglichkeiten du hast.