Einbauküche der Mietwohnung ändern?

5 Antworten

Ich würde hier Pinsel1 Recht geben. Bevor Du aber die Küche ausbaust, musst Du den vermieter die Möglichkeit geben den Mangel zu beheben.

Setze ihm schriftlich eine kurze Frist (höchstens 14Tage) und kündige Mietminderung an, da Du so die Küche nicht benützen kannst.

Weise ihn auch ausdrücklich auf die Sicherheitsgefahr (Tochter) hin und teile ihm mit, dass Du nach Ablauf dieser Frist die Küche abbauen wirst und diese bei Auszug wieder in den jetzigen Stand bringst.

Halte alle diese Dinge schriftlich und mit Zeugen und Bildern fest. Evtl. hast Du auch jemand, der Dir diese Sicherheitsmängel bestätigenn kann.

Viel Glück!!

Du darfst die Küche ausbauen.Musst sie aber beim Auszug wieder in Originalzustand einbauen.Das wird aber ein teurer Spass für dich,wenn du deine Küche nicht in die neue Wohnung einbauen kannst.Außerdem bezahlst du Miete für die alte Küche.

JA aber diese Küche ist ein Sicherheitsrisiko... Weder die Rohre wurde richtig besfestigt noch der herd oder die Kochplatte. Meine Tochter hatt vorhin den Herd rausziehen können und die ist erst 4! Das ist mir zu riskant außerdem ist die Küche die drin ist sehr hässlich udn laienhaft zusammengeschustert worden :(

Danke dir aber das du meine Gedanken nochmal bestätigst.. :)

@RedShavedMonkey

Nur zum Herd:

Der darf natürlich nicht (von einem Kleinkind) herausgezogen werden können. Da gehören einfach je zwei Schrauben oben und seitlich in den Schrankumbau, die wirksam das Herausziehen verhindern. Deine Fachmänner können das!

Wandsteckdosen über dem Herdplattenniveau sind bei Elektroherden (im Gegensatz zum Gasherd) sicherlich kein Sicherheitsproblem.

Die Kochplatte ist vor dem vorgenannten Backofeneinbau (Herd?) von unten in der Arbeitsplatte zu befestigen, so dass die Kochplatte nicht einfach herausgehoben werden kann. Üblicherweise liegt zwischen Einbauplatte und Kochplatte auch Dichtungsband.

Die Küche:

Die Küche ist nicht nach Deinem Einzug "hässlich" geworden. Das war sie schon bei der Besichtigung. Dieser "Mangel" zählt also nicht. Und für "laienhaft zusammengeschustert" gilt die gleiche Aussage.

Du schreibst zwar „Im Mietvertrag steht nicht, dass ich die Küche behalten muss“ – aber ist die Küche als Mietobjekt mit aufgeführt? Wenn ja, ist sie Bestandteil der Wohnung und du darfst sie ohne Zustimmung des Vermieters nicht entfernen.
Zu der Qualität der Küchenmontage kann dir nur ein Fachmann vor Ort etwas sagen. Ein Dunstabzug muss nicht zwangsläufig einen Abgang nach draußen haben. Ich kenne das Modell nicht. Wenn es sich um eine Unterbauhaube handelt, ist die Entlüftung direkt über dem Gerät vor dem Schrank. Das ist natürlich die einfachste und wenig angenehme Lösung, da einem immer die Luft ins Gesicht bläst. Wichtig bei einer Umlufthaube ist der regelmäßige Wechsel des Kohlefilters, da die Haube sonst keine Gerüche mehr filtern kann. (Das regelmäßige Säubern bzw. Austauschen des Fettfilters dürfte ja selbstverständlich sein.) Wenn du in deiner alten Wohnung eine Ablufthaube hattest, wird dir das hier eh nichts nützen- außer es ist eine umschaltbare. Herd und Kochfeld müssen selbstverständlich befestigt sein. Wie gesagt ein Fachmann kann das vor Ort besser beurteilen, ob die Küche für dich als Mieter tragbar ist. Hierzu kann dir entweder der Mieterschutzbund oder die Handwerkskammer weiterhelfen- evtl. müsstest du aber zuerst auf deine Kosten einen Gutachter beauftragen.
Deswegen würde ich einen anderen Weg gehen: Vielleicht hast du in deinem Bekanntenkreis jemand, der das erst mal fachlich korrekt beurteilen kann. Dann würde ich den Vermieter anschreiben, ihm objektiv die Mängel der Küche darlegen und ihn auffordern, diese auf seine Kosten zu beseitigen. Wenn er darauf besteht, dass die Küche in der Wohnung bleibt, muss es das auch. (Natürlich ist kein Argument, dass dir die Küche jetzt nicht mehr gefällt- schließlich hast du sie ja vorher auch akzeptiert.) Du wirst sehen, wie er darauf reagiert. Wenn die Küche schon alt ist, stimmt er dann deinem Wunsch, die Küche ausbauen zu dürfen, sicher doch zu, da er sich bestimmt keine zusätzlichen, unnötigen Kosten ans Bein binden möchte.
Viel Erfolg und liebe Grüße

Ihr kennt alle meinen Vermieter nicht.. Ist ein alter Kauz der ALLES versucht hat selber zumachen aber keien fachliche Ahnung hat. Das haben mir Freunde die Fachmänner sind bestätigt. Wenn man ihn auf die Mängel anspricht dreht er sich um und geht einfach wie ein kleines Kind... Meinen Kellerschlüssel hab ich seit dem ich nun drin bin ( ca 2 1/2 Wochen ) immer noch nicht erhalten... Deswegen bin ich auch zur Zeit ziemlich sauer denn ich will nicht 8 Wochen zum umziehen brauchen ich will auch fertig werden da ich alleinerziehend bin und das beruflich nicht mehr tragbar ist.

@RedShavedMonkey

Das ist natürlich ganz schön verfahren. Aber unter diesem Gesichtspunkt würde ich es dir erst Recht so empfehlen, wie ich es dir vorgeschlagen habe. Dadurch gibst du deinem Vermieter die Möglichkeit, sich alles in Ruhe schwarz auf weiß zu Gemüte zu führen- und wenn das auch nichts hilft, hast du wenigstens etwas in der Hand. Ich kenne solche Herren zur Genüge, habe aber auch schon festgestellt, dass sie in einer ruhigen Minute dann doch oft zur Einsicht kommen. Ein Versuch ist es schließlich wert- und es kostet dich ja auch nur ein wenig Mühe. Alles in Allem kein besonders guter Start in eine neue Wohnung. Ich drücke dir die Daumen, dass es sich noch einrenkt.
Liebe Grüße

Lasse einen Fachmann kommen. Ein Elektriker wird die Instalation begutachten und bemängeln. Mit dieses Schreiben gehst zum Vermieter...

Kannst dich auch beim Mieterbund erkundigen. Ändere jetzt noch nichts ...