Einbahnstraße verkehrt 'rum

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, er hat trotzdem Vorfahrt, auch wenn er sich falsch verhalten hat, denn im Gesetz steht nur, dass derjenige die Vorfahrt hat, der von rechts kommt. Da ist es unerheblich, ob er überhaupt von da kommen dürfte oder nicht.

http://dejure.org/gesetze/StVO/8.html

Richtig und DH!

Danke für den Stern!

Ein Falschfahrer hat keinesfalls ein Vorfahrtsrecht.. Anhalten musst du also nur dann, wenn in dieser Einbahnstraße Fahrräder gegen die Fahrtrichtung fahren dürfen.

Und warum nicht? Kannst du mir sagen, wo das stehen soll? Nimm doch mal folgenden Fall: Eine Kreuzung mit rechts vor links. Von rechts kommt ein Auto und will nach links abbiegen, obwohl das eine Einbahnstraße in die andere Richtung ist. Er also eigentlich rechts abbiegen müsste oder geradeaus fahren müsste. Fährst du dann einfach an ihm vorbei und nimmst ihm die Vorfahrt nur weil er links abbiegen will, also erkennbar falsch fahren will?

@Mau00

Wer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fährt, hat keine Vorfahrt, da es schon an einem Recht zum Fahren mangelt

(Zitat aus BGHZ 62, 93)
Natürlich darf man dem Falschfahrer die Vorfahrt nicht einfach nehmen, wenn es jedoch zum Unfall käme und nicht rechtzeitig gebremst hätte, wäre wahrscheinlich der Falschfahrer der Schuldige.

Man sollte aber auf jeden Fall wegen möglicher Sonderfahrzeuge abbremsen, die in diesem Fall auch ohne Verkehrszeichen gegen die Fahrtrichtung fahren dürften.

@Z4ber

Oh Mann, wer soll denn bei diesen ganzen Urteilen noch den Überblick behalten? Rein StVO und VwV zur StVO rechtlich hätte auch der Falschfahrer Vorfahrt.

@Mau00

@ Z4ber:

Auch in diesem Fall gilt Rechts vor Links.

Die StVO macht keinen Unterschied über Wer, Wie oder Warum - sie sagt klar aus das einem Verkehrsteilnehmer der von rechts kommt die Vorfahrt zu gewähren ist

@Z4ber

@Z4ber,
BGHZ, da geht es aber nicht direkt um die Vorfahrt sondern nur um die daraus resultierende (zivile) Haftung. Sicherlich hat ein falsch fahrendes Fahrzeug in diesem Fall auch eine Teilschuld, wenn es zum Unfall kommt, aber im Sinne der StVO ist das mit der Vorfahrt falsch.

Wer von links kommt, kann und darf sich geine Gedanken machen, ob der andere jetzt da ueberhaupt kommen duerfte oder nicht, er muss schlicht und einfach Vorfahrt gewaehren. Es gibt genuegend Faelle, in denen jemand auch berechtigt aus eine Einbahnstrasse in entgegengesetzter Richtung herauskommen koennte. Ich denke da an Radfahrer, an Muellabfuhr, an andere Fahrzeuge mit Sonderrechten und und ...

Dürfte im Schadensfall auf 50% Teilung hinauslaufen.

Er kann keine Vorfahrt haben, da er verkehrswidrig fährt!

DAs ist eben die Frage: bricht das verkehrswidrige Verhalten die Vorfahrtsregel?

Na und. Wenn jemand 100 km/h in der Ortschaft auf der Vorfahrtsstraße fährt, dann verhält er sich auch verkehrswidrig und verliert deshalb sein Vorfahrtsrecht auch nicht. Oder fährst du dann einfach aus einer untergeordneten Strasse raus und nimmst ihm die Vorfahrt, nur weil du erkennst, dass er viel zu schnell fährt und ja somit nach deiner Theorie kein Vorfahrtsrecht mehr hat.

@Mau00

Stimmt, jetzt erinere ich mich, dass es (mehrere) Urteile dazu gab, dass Radfahrer, die auf einer Vorfahrtsstraße den falschen Radweg benutzen (also auf der falschen Straßenseite fahren ) trotzdem Vorfahrt haben ...

Wer sagt, dass da keiner rauskommen kann?

Radfahrer?

Polizei im Einsatz?

Polizei würde sich bemerkbar ( Tatütata ) machen, und Radfahrer findet man überall!

@quellen

Dass Radfahrer überall sind, gibt ihnen ja keine Sonderrechte ;)

Aber wenn die Einbahnstraße für Fahrräder gegen die Fahrtrchtung freigegeben ist - was ich "von der Seite" u. U. gar nicht erkennen kann -, haben diese Radfahrer sicherlich die Vorfahrt, da hat Findelkind recht, und insofern muss ich schon aufpassen.