Einbahnstraße - Vorfahrtsregelung

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Nun, in § 8 StVO heißt es:

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Nach deiner Schilderung kam der andere von rechts, also hatte er die Vorfahrt. Ob er überhaupt von dort her kommen durfte, hat dich nicht zu interessieren. So einfach ist das :-)

archilles66  28.10.2014, 13:19

aha, wieder was dazugelernt, danke

Eichbaum1963  28.10.2014, 22:31

Jop, aber nu lege ich mal eins drauf^^:

Wie sähe die Sachlage aus, wenn der FS auf einer Vorfahrtstraße gefahren wäre? ;)

Haben "Geisterfahrer" aus ner Einbahnstraße etwa immer Vorfahrt vor dem von links Kommenden? :P

JotEs  29.10.2014, 07:04
@Eichbaum1963

Nein, dann nicht, denn der von mir zitierte Satz ist (wie du ja selber weißt) lediglich der Grundsatz der Vorfahrtregelung. Weiter heißt es dort:

Das gilt nicht,

  1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
  2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

Wenn man also auf einer Vorfahrtstraße (Zeichen 306) fährt, dann hat man an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt, auch gegenüber einem Geisterfahrer, der aus einer einmündenden Einbahnstraße kommt.

Nein in dem Fall nicht. Du musst ja nicht damit rechnen das da einer rauskommt. Und fährst nicht entsprechend vorsichtig an die Kreuzung ran.

chanfan  27.10.2014, 10:00

Was sagte der Fahrlehrer immer: Bremsbereit sein und mit allem rechnen.

Gruß Nino

Nordseefan  27.10.2014, 10:35
@chanfan

Sicher musst und sollst du aufpassen und jederzeit stehen bleiben können. Aber wenn du vor einer Einbahnstraße bremst knallt dir womöglich der Hintermann drauf.

Janlara  27.10.2014, 10:54
@Nordseefan

Da bremst er aber nur, wenn einer aus der falschen Richtung kommt...;-))

Der andere hat überhaupt nicht gemerkt, dass er verkehrt durch die Einbahnstrasse fuhr und meinte daher, Du habest ihm die Vorfahrt genommen. Natürlich hatte er nicht Vorfahrt, aber es ist immer klüger, aufmerksam zu sein und eher nachzugeben, als die Vorfahrt zu erzwingen.

JotEs  28.10.2014, 05:35

Natürlich hatte er nicht Vorfahrt,

Doch selbstverständlich hatte er die Vorfahrt, denn er kam an einer Einmündung, die kein Feldweg war und an der die Vorfahrt auch nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt war, von rechts!

Wie soll ein Geisterfahrer  Vorfahrt haben ? Stellt Euch vor es wäre auf der Autobahn ? Sicher ist  er  unwissend falsch hinein gefahren. Auch sein  "
"wildes Hupen und Gestikulieren "  ist nicht ok. Sogar strafbar.

Aber was hier in dem Link steht hätte er doch Vorfahrt, komisch.

http://www.kfznet.com/recht/einbahnstrase-in-falsche-richtung-befahren

Kopf hoch es kam niemand zu Schaden, also harke es ab.

 - (Verkehr, Vorfahrt, Einbahnstraße)

Fakt ist, du mußt immer mit allem rechnen. Natürlich darf der Kollege nicht in falscher Richtung durch die Straße. Aber was nützt dir das im Ernstfall? Solange es nur Blechschaden ist, wäre das nicht so tragisch.

Ich habe als Autofahrer schon einiges erlebt und bin persönlich froh, das ich immer und überall mit unaufmerksamen Autofahrern rechne. Ganz extrem brenzlig wird es manchmal auf Tankstellen. Da ist vom "Auf einmal Rückwärts fahren" bis "Ach, ich wechsle mal eben die Spur und zwing mich durch die Zapfsäulen Blöcke" alles dabei. ;)

Rechts blinken, aber links abbiegen ist auch schon dabei gewesen. Also immer schön aufpassen und sich nicht blind auf die Regeln verlassen.

Gruß Nino

snatchington 
Fragesteller
 27.10.2014, 10:57

Dass man immer mit allem rechnen muss ist mir bewusst. Und auch ich bin nicht erst seit ein paar Wochen mit dem Auto auf den Straßen unterwegs und habe ebenso meine Erfahrungen gemacht.

Ich wohne seit einigen Jahren in dieser Straße, fahre den Weg oft mehrmals täglich. Wie das dann so ist: Ich schaue noch nicht mal in Richtung dieser Einbahnstraße, weil "da kann ja eh keiner raus kommen". Heute Morgen kam dann aber tatsächlich mal einer da raus und nachdem der Überraschungsmoment verflogen war, stellte ich mir die Frage, wie das im Falle eines Unfalls hätte ausgehen können...

chanfan  27.10.2014, 13:33
@snatchington

Und das ist eine gute Frage. Normalerweise trifft dich keine Schuld wenn´s scheppert. Andererseits gab es wohl auch Urteile, wo man dann eine Mitschuld bekommt, weil man sich im Straßenverkehr nicht so einfach auf etwas verlassen darf.

Gruß Nino

JotEs  29.10.2014, 07:24
@chanfan
stellte ich mir die Frage, wie das im Falle eines Unfalls hätte ausgehen können...

Wäre es zu einem Unfall gekommen, würde man dir die Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge vorwerfen (120 Euro Bußgeld, 1 Punkt), dem Anderen lediglich Missachtung des Zeichens 220 "Einbahnstraße" mit Unfallfolge (35 Euro Verwarnungsgeld).

Am Verhältnis der Buß- bzw. Verwarnungsgelder kannst du ungefähr deinen Anteil an der Schuld ablesen - er beträgt ca. 80 % ....

snatchington 
Fragesteller
 30.10.2014, 09:41
@JotEs

Ungefähr so etwas hatte ich befürchtet. Allerdings denke ich, das in einem solchen Falle dann doch eher ein Richter eine Entscheidung zu treffen hat. Denn ich bin mir nicht sicher ob ich mich mit dieser 80-prozentigen Schuld einfach so ungeschlagen zufrieden gegeben hätte.

Zum Glück ist aber ja nochmal alles gut gegangen.

JotEs  31.10.2014, 04:40
@snatchington

Auch von einem Richter wäre kein wesentlich anderes Urteil zu erwarten. Die Missachtung der Vorfahrt ist einfach ein deutlich schwerwiegender Verstoß als die Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.