Einahmen-Überschussrechnung: Betriebsausgaben mit oder ohne Mehrwertsteuer?
Ich sitze grad an meiner Einahmen-Überschußrg. von 2009. Da es leider nun schon 2 Jahre her ist, dass ich die von 2008 gemacht habe, bin ich etwas eingerostet!
Ich frage mich ob ich die BA, die ich in der Gewinnermittlung abziehe netto oder brutto angebe, also die Umsatzsteuer abziehe - ich habe diese bereits ja in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht..
Ich finde dazu leider nichts konkretes im Internet!
Bitte keine Vermutungen, den es geht um die Steuererklärung!
3 Antworten
Die Mehrwert-/Umsatzsteuer ist für Dich nur ein Durchlaufposten. Deine Kunden bezahlen sie, damit Du das Geld ans Finanzamt weiterreichst. Und Du holst Dir die Vorsteuer wieder, die Du mit dem Kauf von Gegenständen und Leistungen bereits bezahlt hast.
Also E/Ü-Rechnungen immer netto !
NEEEIIIN! Die USt ist in der EÜR als Betriebseinnahme und -ausgabe zu behandeln. Das hat auch mit der Umsatzsteuererklärung selbst nichts zu tun. Man kann zwar die Einnahmen/Ausgaben in der Buchhaltung netto erfassen wie bei der Bilanzierung, aber die gezahlte und erstattete USt sind trotzdem jeweils BA/BE. Und ja, das führt im Ergebnis dazu, dass der 4/3-Rechner die USt einkommenversteuert, sie ist hier eben kein durchlaufender Posten.
Einzutragen in der Anlage EÜR in Zeile 14/15 bzw. 44/45.
da ich mal vermute (ja böses wort ^^) das du auf grund deiner ust-erklärungen berechtigt bist vorsteuer geltend zu machen machen. kannst du diese selbstverständlich nicht als kosten geltend machen.
Grundsätzlich muss ein Einnahmen/Ausgabenrechner immer BRUTTO verbuchen. Ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist liegt daran ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst oder nicht. Da du aber schon eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht hast gehe ich davon aus das du es bist. Trotzdem musst du alles Brutto erfassen.