Einachsschlepper mit 6 km/h Führerschein?

1 Antwort

Hi,

grundsätzlich sind Einachsschlepper fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge, wenn

  • sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h haben und
  • sie von Fußgängern (!) an Holmen geführt werden

(vgl. § 4 Abs. 1 Satz 3 FeV)

Da Du allerdings sitzen möchtest, wärst Du in diesem Fall kein Fußgänger mehr - was aber Voraussetzung für das fahrerlaubnisfreie Führen des Schleppers ist.

Die von Dir gewünschte Kombination wäre also nicht ohne Führerschein erlaubt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

LG

ok, danke. Wie sieht es aber dann aus wenn dieser schneller als 6 Kmh fährt. Wie kann ich diesen da zulassen.. Brauche ich dann nur eine Lichtanlage ?

@DerLabereronYT

Wenn der Schlepper schneller als 6 km/h fährt/fahren kann, musst Du erstmal eine so genannte Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge bekommen.(was dafür benötigt wird, wäre unsinnig hier aufzulisten; schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/).

Kurz gesagt: die Konstruktion muss erstmal aus technischer Sicht keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen, bevor Du überhaupt an eine Zulassung denken kannst.

Dann bräuchtest Du noch eine Haftpflichtversicherung (und musst erstmal eine Versicherung finden, die die Konstruktion versichern will).

Und zu guter letzt müsste die Zulassungsstelle auch noch mitspielen und eine Zulassung erteilen.

Achtung persönliche Meinung: das ganze wäre den Aufwand (Papierkrieg!) und die Kosten nicht wert.