Ein Zeitungsbote verursacht Schäden an fremden PKW's weil er sein Fahrrad an die Autos anlehnt und diese dabei zerkratzt. Wer haftet? Er oder der Arbeitgeber?

9 Antworten

Er selbst, da er dies vorsätzlich aber mindestens grob fahrlässig macht.

Jedem normal intelligenten Menschen muss klar sein, dass hier ein Schaden entstehen kann. Billigendes Inkaufnehmen kann u.U. als bedingter Vorsatz gewertet werden, dann wäre es gar eine Straftat, sofern eine Beschädigung auftritt.

Er. Das geht gar nicht. 

Was anderes währ es, wenn das Fahrrad von selber gegen das Auto gekippt währe.

Der Zusteller haftet, da er fahrlässig handelt.
Er macht dies nicht im Auftrag des Arbeitgebers. Er könnte sein Fahrrad ja ordnungsgemäß abstellen.
Es wird auch auch der Taxifahrer belangt, wenn er zu schnell oder bei Rot über die Ampel fährt. Und nicht das Taxiunternehmen.

Der Zusteller haftet, da er fahrlässig handelt.

Fahrlässigkeit reicht nicht. Es muss schon grob fahrlässig sein. Das ist hier aber gegeben.

@kevin1905

Die Aussage, dass es sich hier um "grobe Fahrlässigkeit" handelt, ist einfach nicht richtig. Nur ein Gericht kann das im Einzelfall entscheiden, unter Berücksichtigung von vielen Faktoren.

Beim zu schnell oder über Rot fahren geht es nicht um Haftung, deshalb greift das Beispiel mit dem Texifahrer hier nicht.

Er selber, man kann ihm da ja schon mutwilliges mindestens aber fahrlässiges Verhalten unterstellen.

WARUM bitte schön sollte ein Arbeitgeber für die Dummheit und Fahrlässigkeit seines angestellten haften?