Ein Unbekannter schickt mir Fäkalien per Post was kann ich dagegen machen?

11 Antworten

Die Post hat da ihre Vorschriften was Briefgeheimnisse angeht. Du brauchst dich dafür nicht zu schämen, das ist das einzige was du machen kannst.

Die Polizei kann das zurückverfolgen, weil sie die Befugnisse dazu hat. Dafür musst du das aber erst bei ihnen melden und es beweisen. Eben genau mit diesem Umschlag. Am besten ungeöffnet und kaum benutzt (sprich nicht soviel "rumtatschen", falls du noch eins bekommen solltest)

Die Polizei kann das zurückverfolgen, weil sie die Befugnisse dazu hat.>

Klar kann die Polizei den Brief zurückverfolgen, muss halt nur der Absender auf dem Brief stehen, sonst wird's schwierig :-D

Mal im Ernst? Wie bitte soll die Polizei den Brief zurück verfolgen? Bestenfalls kann Anhand des Eingangsstempels festgestellt werden in welchen Bezirk der Brief eingeworfen wurde und die meisten Leute die sowas machen, werfen den Brief nicht unbedingt in den Briefkasten vor ihrer Wohnung.

Mir stellt sich gerade die Frage, ob hier überhaupt eine Straftat vorliegt. So auf Anhieb fällt mir da der Straftatbestand der Beleidigung ein, der in Frage kommen könnte. Aber andere Straftatbestände sehe ich da gerade nicht erfüllt.

Und ich bezweifle, dass die Polizei in solch einen Fall intensive Ermittlungsarbeit reinstecken wird.

Bestenfalls nimmt die Polizei eine DNA - Probe in der Hoffnung, dass es sich um humanoide Ausscheidungen handelt und es zu einer Übereinstimmung DNA - Spuren in der Datenbank mit dem "Hersteller" des Briefs kommt. Aber ich gehe eher davon aus, dass so eine DNA - Probe nichts bringt, außer dass sich rausstellt, dass es sich um Hundeausscheidungen handelt.

Schönen Gruß
TheGrow

Melde dich sofort bei der Polizei und mach Strafanzeige gegen Unbekannt. Dort kann man dir auch weitere Ratschläge erteilen. Wieso solltest du dich dewegen schämen? Schämen muss sich jener wenn er erwischt wird, der dir solches Zeug schickt.

Hallo herberto82,

Du kannst selbstverständlich zur Polizei gehen und einen Strafantrag stellen. Aber im Moment sehe ich hier nur den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.

Allerdings wird die Polizei deshalb nicht gleich eine hundertköpfige Sonderkommission aufstellen, die nichts anderes tut, als den Absender zu ermitteln.

Die Polizei wird in so einem Fall leider nicht viel tun können.

Aber solltest Du den Absender doch irgendwann mal auf die Spur kommen, besteht wenigstens schon ein Strafantrag und Du hast die 3 monatige Frist eingehalten, die für die Stellung eines Strafantrages zwingend einzuhalten ist.

Ich kann Dir leider ansonsten auch keinen Tipp geben, was Du zur Zeit dagegen tun kannst. Viel gibt es jedenfalls nicht, was Du aktiv tun kannst.

Schönen Gruß
TheGrow

Auf jeden Fall zur Polizei so etwas ist was ernstes kein dummer Jungen Streich

Was ist denn daran ernst? Irgend ein Spinner macht diesen wortwörtlichen "Schei ß". Welche Gefahr siehst du?

Ganz einfach - die Annahme der Sendung verweigern! Liegt dieser Umschlag wieder in Deinem Briefkasten - ein selbst geschriebener großer Aufkleber drauf "Annahme verweigert" - und ab in den nächsten gelben Briefkasten der Post! Wo ist das Problem?

Dadurch hört das aber leider nicht auf

@herberto82

aber jemand anderes kümmert sich um diesen "Mist" ....

@derhandkuss

Toller Tipp.

Ich glaube über solch einen Tipp freut sich jeder Postangestellte und vor allem bringt das absolut Garnichts.