Einen Tag vor den Ferien in den Urlaub (Oberstufe)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Bußgeld musst du nicht befürchten, wenn du nicht mehr schulpflichtig bist.

Allerdings kann es durchaus Ärger von Seiten der Schule geben, da man eine Anwesenheitspflicht hat. Bei einmal schwänzen wirst du schon nicht gleich fliegen, bei öfterem ungerechtfertigten Fernbleiben kann die Sache anderes aussehen

Schulen fordern im Normalfall immer ein ärztliches Attest.

Bei einem Tag? Wo bist du denn zur Schule gegangen ?

Ich kenne das nur ab 3 Fehltagen oder wenn man bei einer Prüfung fehlt

@Fuchs94

Ist ja auch so, aber die Aussage war auf den Tag vor den Ferien bezogen. Jede Schule fordert im Normalfall immer ein Attest für den Tag vor/nach den Ferien*.

@Steven1327

Kenne ich auch anders wenn es um Schüler geht die die Schulpflicht bereits abgeschlossen haben ^^

Solange du nicht 3 Tage fehlst sollte das kein Problem sein. Einfach eine normale Entschuldigung abgeben (wenn du unter 18 bist, mit Unterschrift deiner mutterloser Vater) und das reicht.

Also bei uns (Österreich, Steiermark) ist es so, dass der Klassenvorstand bis zu zwei Tage Freistellung bewilligen kann, das heißt, du kannst ansuchen und sofern keine Prüfungen etc sind wird dies auch bewilligt. Alles darüber hinaus läuft über die Direktion. Ich würde es mal so versuchen bzw unauffällig machfrahen, ansonsten kannst du ja immer noch „krank“ sein.