ein Offenes zugelassenes Motorrad auf 48 PS drosseln was benötige ich zum umschreiben des Fahrzeugscheins?
hallo habe bei der zulassungstelle leider keinen mehr erreicht .. deshalb versuche ich hier mein glück , ich hab den A2 und ein Motorrad das ich offen nicht fahren darf zugelassen ., damit ein kumpel von mir der A hat es zum drosseln fahren kann. wenn es nun gedrosselt wurde brauch ich nur zur Zulassungstelle mit den Schein und dem Tüv gutachten über die verbaute drossel? und die tragen mir die drossel im Fahrzeugschein ein?´oder brauche ich dann eine neu EVB nummer der Versicherung da das Motorrad ja offen versichert wurde , und jetz auf 48 PS gedrosselt ist. Óder reicht es wenn ich nach dem zulassen einfach zur Versicherung gehe und die Drosselung Motorrades angebe mit dem Korriegierten schein , die bei der Versicherung wusste nicht so richtig ob ich dafür dann ne neue EVB nummer brauce. lediglich wird die versicherung halt eintragen das es nur 48 ps hat demnach sinken meine kosten der versicherung , Evb nummer wird doch nur gebraucht wenn ich ein abgemeldetes Motorrad zulassen möchte und nicht wenn ich ein angemeldetes Motorrad drosseln möchte? die steuern gehen ja nach dem Hubraum und nicht nach der Kw Leistung? oder wie sieht das aus?
2 Antworten
Was du brauchst
Du hast eine Änderung der Leistung. Das muss sowohl von einer Prüfstelle (TÜV, Dekra, etc.) abgenommen wie auch danach in die Papiere eingetragen werden.
Ich habe es nur andersherum gehabt (2x): Leistungssteigerung. ;)
Zum Lesen wenn du Zeit und Lust hast:
https://www.600ccm.info/1/130902/Leistungs%C3%A4nderung_und_Hauptuntersuchung
https://www.600ccm.info/1/130903/Eintragung_der_Leistungs%C3%A4nderung_in_die_Papiere
Checkliste für dich:
- Die Drossel muss verbaut sein -> dafür wollen einige Prüfstellen dann einen Wisch von der Werkstatt, welche die Drossel verbaut hat. Schließlich zerlegt die Prüfstelle nicht die Maschine um nach den evtl. zu verbauenden Drosselblenden zu suchen.
- Die Maschine darfst du selbst nicht führen - auch wenn sie schon gedrosselt ist. Es ist entscheidend was in den Papieren steht. Also musst du sie auf einem Hänger hinbringen oder jemanden fahren lassen, der den A hat. Sowohl zur Prüfstelle wie auch von der Prüfstelle weg.
- Bring Geld zur Prüfstelle mit. Ich habe für die Abnahme der Leistungsänderung damals 44 Euro bezahlt (bei Dekra).
- Ja, du brauchst eine neue eVB-Nummer. Bei meiner Versicherung genügt ein Anruf und die Schilderung was los ist (Leistungsänderung), andere Versicherungen wollten auch schon mal den Wisch von der Prüfstelle vorab als Fax haben (laut meiner Versicherung ist das Blödsinn).
- Bring Geld zur Zulassungsstelle mit. Für die neuen Papiere habe ich 11,70 Euro bezahlen müssen.
Bei leistungsSteigerungen ist es klar das man eine neue evb brauch.. Da es ja dann mehr Leistung hat als mit der es versichert wurde . Bei leistungsreduzierung ist es doch anders. Oder nicbt?
Es geht um die Leistungsänderung. Damit verändert sich natürlich auch der Tarif.
Ohne neue eVB-Nummer gibt's keine neuen Papiere - welche du aber zwingend brauchst weil du die Leistungsänderung umgehend einzutragen hast.
Nein die Drossel muss abgenommen sein TÜF/ DEKRA . und dann eingetragen.
Viele bauen die nur für die Abnahme ein, und dann wieder raus.
Umrechnung 1 kw = 1,36 PS 1PS = 0,736 KW
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Die Drosselung darf max 50% der max-Leitung gedrosselt werden.
Nur zur Information.
nein hab bestandschutz da ich mein Führerschein vor der Neuregelung gemacht habe , ich kann noch jedes beliebige Motorrad drosseln , egal wieviel PS es Offen hat .
Das wäre ja auch lachhaft gewesen.
mit Kumpels ne schöne Bergtour ins Ausland ist für dich TABU - du must zu Hause bleiben, oder nur bis an die Grenze und wieder retour
Ich habe den A schon 28,05.1965 gemacht. (damals1)
ich glaube Peterobm redet von mir, da mein Bestandschutz nur in Deutschland gilt.... macht mir nix ist nur noch eine Saison =)
Jeder, der die Klasse A2 zwischen dem 19. Jan. 2013 und dem 27.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland - also nur im Inland- entsprechend der alten Regelung, gedrosselte Motorräder fahren.
Gut, zur Kenntnis genommen. Das Gilt auch für alte Umgeschriebenen Klassen.
Falsch.
Du interpretierst die Formulierung falsch. Natürlich kann eine Maschine von 70 kW auch auf 30 kW gedrosselt werden - beispielsweise damit das Leistungsgewicht passt.
Sie darf nur nicht MEHR als 70 kW haben.
69 kW offen und mit alter Drossel auf 25 kW gedrosselt - kein Problem.
Ein Motorrad darf nur um 50% gedrosselt werden, lt. TÜV Dann hat der Tüv mir falsche Infos gegeben. Danke.
Dann hat der Tüv mir falsche Infos gegeben.
Das hat er!
Bei der korrigierten Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie hat es Deutschland dennoch geschafft, sein eigenes Süppchen zu kochen.
Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie besagt das so, wie du es beschreibst - dass das Motorrad maximal auf die Hälfte der offenen Leistung gedrosselt werden darf.
Aber die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) spricht nur von maximal 70 kW und somit gilt nur die maximale offene Leistung, aber nicht, um wieviel gedrosselt wird.
Wenn es nicht irgendwelche technischen Gründe hat oder gibt, wird sowieso jeder auf die 35 kW / 48 PS drosseln ;-)
Gruß Michael
Die Aussage von Bley1914 ist falsch und dennoch richtig - denn so wie du es beschreibst, gilt es nur in Deutschland.
Selbst bei der Korrektur der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie hat Deutschland wieder sein eigenes Süppchen gekocht.
Originaltext der 3. EU-Führerscheinrichtlinie:
Klasse A2: Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind;
Fährt dann einer mit dem A2 und mit 30 kW aus ursprünglichen 70 kW im EU-Ausland auch ohne Fahrerlaubnis?
Fragen über Fragen ;-)
Gruß Michael
vor einer halben Stunde hat er auch bei mir angerufen und sich Entschuldigt. Bitte weitergeben.
Muss auch dabei sagen das ich mich nie darum gekümmert habe den am 28.05 65 hat das in der Prüfstunde noch keinem interessiert, Weil da hab ich 1*3 gemacht Herbst 1967 den 2.Kl. beim Feldjäger Bund.
Wieso benötige ich eine neue evb Nummer? Das Motorrad ist versichert und zugelassen ? Es muss nur die drossel in den fahrzeugschein eingetragen werden... Es wurde ja runter gedrosselt und nicht aufgemacht das bedeutet die Versicherung läuft ja auf ein leistungsstärkeres motorrad..