ein Nachbar parkt sein Auto Dauerhaft vor unserem Grundstück obwohl bei Ihm alles frei ist. auf einer Strassenlänge von 100 m steht nur sein Auto?

6 Antworten

Ich zitiere den Paragraphen 12 der StVO (Halten und Parken):


(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,

4. auf Bahnübergängen,

5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen.


(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 tsowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

3. in Kurgebieten und

4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar
erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.


(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.


Ergebnis: Wenn er die oben aufgeführten Vorschriften einhält, dann darf er da so lange parken bis der TÜV abläuft, ohne wenn und aber.

Dann sprecht ihn doch mal darauf an - und im Zweifelsfall parkt halt bei ihm: da ist ja wohl offensichtlich alles frei.

keine Verbotsschilder - kann er hinstellen wo er mag, darf euch aber die Ausfahrt nicht blockieren

blockiert er eure ausfahrt? -> mit ihm reden or melden

ist da parkverbot ->melden

weder noch -> sein gute recht da zu parken

Was genau ist deine Frage?

So wie du das schilderst, darf er das auf jeden Fall..

Nun wir wohnen in einem kleinem Dorf, in der Strasse wo wir wohnen kann man auf unserer Seite parken, ich habe auch nix dagegen wenn hier geparkt wird, aber er hat das Auto vor 5 Tagen abgestellt und nicht mehr bewegt. Vorseinem Grundstück kann auch jeder Parken, was aber nicht geschieht. Bei uns im Dorf haben 99 % der Einwohner ihre Fahrzeuge auf dem eigenen Hof bzw. Garagen zu Stehen. Im Winter wird bei Ihm kein Schnee  geschoben, und nix. Er kümmert sich auch nicht darum wenn ich Ihm sage er möchte doch Bitte vor seinem Grundstück parken, man bekommt zur Antwort ich mache was ich will. Ich persönlich betrachte sein Verhalten als bewusste Provokation.  Er war ein paar Jahre in Spanien und die letzten glaub 3 Jahre in Stuttgart.