Ein Lieferant unterbreitet der ...... GmbH ein Angebot mit der Freizeichnungsklausel „Preisänderung vorbehalten“ . Wie kann in diesem Fall ein Kaufvertrag *?

7 Antworten

Wenn beide Vertragspartner den Vertrag unterschrieben haben, ist dieser inklusive des vereinbarten Preises bindend.

Wenn die GmbH sich zuviel Zeit lässt und die Kosten des Lieferanten steigen unterdes kann ein höherer Preis zustande kommen.

Erstmal so eine Preisliste das ist noch lange kein Kaufvertrag.

Ein Kaufvertrag kommt so zustande:

Hallo ich möchte gerne 1000 Stück bestellen, und der Preis von 2 Euro pro Stück der stimmt auch noch?

Ja sehr gerne, kann es ihnen nächste Woche liefern.

Erst wenn eine "übereinstimmende" Willenserklärung vorliegt, entsteht der Kaufvertrag.

Wer trotz dieser Klausel bestellt, hat dann sein Einverständnis erteilt.

So selten das vorkommt, aber ihre Antwort ist nicht korrekt. Wenn ein Angebot keinen verbindlichen Preis enthält, so ist es kein Angebot im Sinne des 145 BGB. Dadurch wird erst die Bestellung zum Angebot und die Bestätigung zur Annahme.

Die GmbH gibt dem Lieferanten eine konkrete Bestellung ab ( Angebot ) und der Lieferant nimmt dieses Angebot an ( Annahme ). 

Eine Bestellung erfolgt auf der Grundlage des Angebotes und deren Annahme (ausdrücklich erwähnen) das die Angebotsannahme den zugesagten Preis beinhaltet.