Ein Lieder/Gitarrennotebuch schreiben -Urheberrecht?

1 Antwort

Hallo MichaelP08,

du hast mit deiner Einschätzung der Rechtslage leider völlig Recht. Sowohl Noten als auch Songtexte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers oder eines anderen Rechteinhabers veröffentlicht werden. (§12, §15 ff.)

Warum magistrix und songtexte.de kostenfrei Texte veröffentlicht, kann 3 Gründe haben:

1. Sie dürfen es nicht, und wurden aus was für einem Grund auch immer noch nicht dafür belangt.

2. Sie haben die notwendigen Rechte bei den Rechteinhabern eingeholt.

3. Sie wenden einen Trick an: Nach §10 Telemediengesetz sind Online-Portale erst einmal nicht für Inhalte verantwortlich, die ihre User bei ihnen einstellen. Erst wenn sie Kenntnis von Rechtsverstößen bekommen, müssen sie etwas dagegen unternehmen. Vielleicht stellen User die Songtexte ein.

Wenn du ein Liederbuch schreiben willst hast du leider nur zwei Möglichkeiten. Entweder du beschränkst dich auf Lieder, deren Komponisten schon 70 Jahre tot sind. Die sind gemeinfrei und dürfen beliebig veröffentlicht werden. (findet man zum Beispiel unter archive. org)

Wenn du moderne Musik einbauen möchtest, bleibt dir nichts, als die Rechte bei den jeweiligen Plattenfirmen einzuholen. Und das ist sehr aufwendiger Recherche- und Verhandlungsaufwand und kostet wahrscheinlich ein kleines Vermögen.

Alternativ kannst du dein Liederbuch natürlich widerrechtlich veröffentlichen und hoffen, dass niemand erwischt... nur der Vollständigkeit halber.