Ein Kredit in der Schweiz oder Österreich ohne Schufa?

3 Antworten

Ich kann mir vorstellen, dass bei einem Kreditantrag durchaus auch ein Schufa-Auszug aus Deutschland beigebracht werden muss. Den fragt die Bank wahrscheinlich nicht selber ab, sonden man muss ihn dem Antrag selbst beifügen. Hängt aber wohl von der Dauer ab, wie lange man sich schon in der Schweiz niedergelassen hat. Fünf Jahre ist so der Zeitraum, in dem das Betreibungsamt der Wohngemeinde Zahlungsbefehle im Register speichert. Dann muss wohl auch eine Schufa-Auskunft soweit zurück reichen, wenn man noch keine fünf Jahre in der Schweiz lebt.

Aber es hängt etwas was davon ab, um was für einen Geschäftsvorgang es sich überhaupt handelt. Man muss in der Schweiz nicht für sämtliche Vorgänge, die in Deutschland eine Schufa-Auskunft erfodern, auch einen Betreibungsauszug beibringen. Für einen Kredit alledings schon, für eine Wohnung manchmal.

OK danke. Hatte ich doch Recht 😁

Fand das echt merkwürdig. Immerhin ist man erst wenige Monate dort. Wie will eine Bank sonst feststellen das man seine Schulden bezahlt?

Du wirt einen Betreibungsauszug beliegen müssen, oder eben einen Schufabericht:

https://www.stadt-zuerich.ch/portal/de/index/politik_u_recht/stadtammann-_undbetreibungsaemter/auszug-betreibungsregister.html

Das musst du beschaffen! Dass Banken Geld geben ohne Absicherung, das glaubst ja selber nicht!

Schweizer sind schon genial. Ich muss immer die Bedeutung der Wörter googlen, manchmal kommt man sich da blöd vor 😁

Also nach 5 Jahren geht das alles über den Betreibungsauszug. Gibt es da auch ein Scorewert? Oder bin ich nach 5 Jahren nachdem alles bezahlt wurde wieder sauber?

@SirAndius

Jein:

Ich hab bei meinem verstorbenen Bruder die Auszüge über die letzten 20 Jahre bekommen: Ich wusste, dass er Schulden hatte und ich habe bei den Betreibungsämtern argumentiert, dass ein Verlustschein 20 Jahre gültig ist, ich also über die ganze Zeit die Schulden kennen muss, um zu beurteilen, ob ich das Erbe antreten kann!

Das ist auch so festgehalten:

https://www.schuldeninfo.ch/files/_documents/stichwoerter/betreibungsregister.pdf

Einfach gut zu wissen:

Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren. Und wenn eine neue Betreibung eingeleitet wird, fängt die Zeit neu an zu laufen. Das hat schon bei einigen für ganz böse Überraschungen gesorgt:

https://www.notariate.zh.ch/deu/konkurs/glaeubigerengagement/verjaehrungsunterbrechung/

https://www.schuldeninfo.ch/files/_documents/uebrige_dokumente/Beo_20_064_RG_Privatkonkurs.pdf

Rechts im Kasten Konkursverlustschein :-)

Fazit: In der Schweiz gelten Schulden nicht als Kavaliersdelikt, die nach ein paar Jahren sozusagen erlöschen. Bi 1997 hatte der Verlustschein keine Verjährung!

Daher sieh dich vor!

überall wird die schufa abgefragt