Ein Haus hat Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Dachgeschoss. Besteht das Haus aus 3 Stockwerke?

5 Antworten

man sagt dann "2 1/2 geschossig".

Nein, es hat nur ein Stockwerk, ist zweigeschossig, auch wenn es noch ein Untergeschoß (oder Kellergeschoß) hat.
Natürlich wäre das Dachgeschoß auch ein Geschoß, wird aber (i.R) baurechtlich nicht so bezeichnet.
Das Dachgeschoß kann aber als Halbgeschoß angesehen werden, je nach Bauweise.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mezzanin

Umgangssprachlich mag es die Bezeichnung 2 1/2-geschossig geben. Baurechtlich sind es entweder 2 oder 3 Geschosse. Ob das Dach ein sog. Vollgeschoss ist, hängt von der Geschosshöhe ab. Geregelt ist das in der jeweiligen Landesbauordnung. Meist muss die Geschosshöhe über 3/4 der Geschossfläche mindestens 2,3 m betragen.

Das ist in Deutschland regional verschieden gehandhabt.

Korrektheitshalber müsste es 2 1/2stöckig sein.

2 1/2! Der evtl. vorhandenen Keller zähklt da ebenfalls nicht als  berücksichtigend zu nennendes Untergeschoß.