Ein Hartz-IV-Empfänger will sein Grundstück verkaufen, muss er gez. Geld zurückzahlen an die Arge?
Wenn jemand von der Arge Hartz-IV-Geld zum Leben bekommt und er könnte jetzt sein vor Jahren geerbtes Grundstück verkaufen, muss er dann rückwirkend sein empfangenes Hartz-IV-Geld zurückzahlen oder wird ihm nur das zukünftige gestrichen?
3 Antworten
Nein, rückwirkens wird kein ALG II gestrichen, sofern er es bei Antragstellung auch angegeben hat (Immobilien, unbebaute Grundstücke). Unter Abzug des Schonvermögens wird der Kaufpreis ab Verkaufsdatum dann voll angegechnet.
Lieber Fragesteller! Wenn Du bei Stellung Deines Hartz-IV-Antrages das Grundstück angegeben hast - und es geschont wurde, darfst Du es behalten! Wenn Du es verkaufst, wird Dir der Erlös voll auf Dein Hartz-IV angerechnet! Hast Du das Grundstück seinerzeit verschwiegen, hast Du Dich strafbar gemacht! Du musst alles zurückzahlen und den Überschuss rechnen sie auf die Zukunft an! Und es erwartet Dich ein Strafverfahren! Viel Spaß!
Das geht nicht! Ebenso waere das Geld weg, wenn ein wertloses Grundstück zu Bauland wird!
Rückwirkend bestimmt nicht aber das Geld muss er jetzt für seinen Lebensunterhalt aufbrauchen.
Und wenn man das Geld in ein neues "angemessenes" Haus investiert?