Ein guter Freund ist im Gefängnis (JVA)?

3 Antworten

Zunächst kommt es darauf an ob er in Strafhaft oder Untersuchungshaft ist.

Sollte er in Strafhaft sein, so kannst Du ganz normal einen Brief schreiben mit seinem Namen als Empfänger und der Adresse der JVA. Sollte er einen Allerweltsnamen haben (Müller etc.) wäre es gut das Geburtsdatum beizuschreiben. Du kannst im Grunde schreiben was du willst, sofern dadurch kein Straftatbestand erfüllt wird, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet wird oder das "Vollzugsziel" gefährdet wird. Du solltest Dir aber darüber im klaren sein, daß die Post meist kontrolliert wird. Briefmarken kannst Du beilegen, in der Regel ist das aber begrenzt, meist auf 10 Stück. Bilder kannst Du ebenfalls beilegen allerdings keine Polaroidfotos.

Sollte er sich in Untersuchungshaft befinden ist das Prozedre zunächst das gleiche. Allerdings wird meist die Überwachung des Schriftwechsels vom zuständigen Untersuchungsrichter oder, wenn vom Richter ermächtigt, durch den Staatsanwalt vorgenommen. Zu dem worüber Du nicht schreiben darst kommt dann noch die Tat derer er verdächtigt ist hinzu. Der Postweg verlängert sich durch die Gerichtsüberwachung um einige Tage.

Persönliches darfst du schreiben. Bezahlen muss er für deine Briefe nicht. Meines Wissens (jedenfalls war es einmal so) werden alle Briefe vom Gericht geöffnet und kontrolliert, bevor sie an die JVA weitergeleitet werden.

Warum rufst du nicht die JVA direkt an und fragst dort nach? Dann weißt du ganz genau, was du darfst und was nicht.

Ruf am besten mal an frag auch ob du Briefmarken in den Brief legen darfst