Ein Grundstück soll verkauft werden. Der Besitzer des Vorkaufsrechts ist nicht auffindbar. Wie kann trotzdem verkauft werden?

2 Antworten

Ist der Kaufvertrag schon bei einem Notar in Auftrag gegeben worden? Wenn ja, dann wird dein Notar wissen, wie man hier vorzugehen hat.

Generell ist es so, dass viele Faktoren bei einer solchen Löschung des Vorkaufsrechts beachtet werden müssen, die sehr ins juristische Detail gehen. Daher nur verkürzt:

  • Eventuell kann ohne Mitwirkung des Berechtigten das Vorkaufsrecht gelöscht werden, weil es gegenstandslos geworden ist (Befristung, Tod...).
  • Ansonsten muss erst einmal nach der Person selbst recherchiert werden, unter anderem auch die letzte gemeldete Wohnanschrift. 
  • Dann ist zu prüfen, ob der Berechtigte vielleicht schon verstorben ist. Dann könnte es ausreichen, das Vorkaufsrecht nur mit der Sterbeurkunde zu löschen. Eventuell kann es aber auch sein, dass alle Erben die Löschung des Vorkaufsrechts bewilligen müssen. Das kommt auf die Ausgestaltung des Vorkaufsrechts an.
    Sofern das Vorkaufsrecht allerdings für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks eingetragen ist, dann müssen alle Erben die Löschung bewilligen. Eine Löschung aufgrund Sterbeurkunde scheidet da von vornherein aus.
  • Unter Umständen könnte beim Amtsgericht ein Aufgebotsverfahren in die Wege geleitet werden, wonach der Berechtigte sich zu melden hat.
  • Wenn das Aufgebotsverfahren nicht möglich sein sollte, dann könnte noch ein Abwesenheitspfleger für den Berechtigten vom Amtsgericht bestellt werden, der die Rechte und Pflichten des Vorkaufsberechtigten wahrnimmt.

Wenn die einfachen Recherchen durch dich keinen Erfolg bringen oder du nicht weiter kommst, würde ich dir raten gleich einen Notar einzuschalten. Verkaufen willst du ja wohl ohnehin und benötigst den Notar dazu sowieso.

Ein Notar kann Dir weiterhelfen!