Ein Freund hat hinter mir die Türe zugemacht und Schlüssel war noch in der Wohnung, zahlt das seine Haftpflichtversicherung?

4 Antworten

da es ja kein Eigenverschuldung meiner Seite war.

Das dürfte die Versicherung anders sehen. Grundsätzlich ist es Deine Sache sicher zu stellen, der Zugang zur Wohnung ist gesichert (Schlüssel mitführen).

Hinzu kommt, die 400 € sind "Nepp". Für eine einfache Türöffnung (Tür ins Schloss gefallen) sollte auch ein Notdienst nicht mehr als einen Betrag zwischen 100 bis 150 € veranschlagen (inklusive Fahrtkosten).

Selbst wenn sich die Versicherung entgegenkommend zeigen sollte, wirst Du zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

Wie ja schon die Antworten sagen ist das mit dem Eigenverschulden schon in gewisser weise gegeben.

Du kannst auf alle Fälle Deinen Freund Haftbar machen. Er hat wahrscheinlich bei seiner Versicherung (Haftpflicht) bessere Chancen das Geld in Teilen wieder zubekommen.

Das mit dem Nepp ist auch noch gegeben, denn dieser Preis ist viel zu hoch. Da könnte es sein, das die Firma Dir auch was erläßt.

Ich würde als erstes es über die Versicherung des Freundes und deiner Versicherung versuchen. Beide Briefe zeitgleich los schicken und Beiden sagen das man es auch bei der anderen versucht. Denn Versuch ist nicht Strafbar.;)

Er kann ja versuchen dies einzureichen.

Wenn die Haftpflicht aber der Meinung ist dein Freund habe nicht schuldhaft gehandelt, dürftest du auch keinen Anspruch haben.

Schlüsseldienst nicht in der Hausrat (Schutzbrief)?

wieso sollte sie?les mal das kleingedruckte da steht alles drinn was du unterschrieben hast

Les mal meine Fragestellung genauer durch, steht da was von meiner Haftpflichtversicherung?

@Kochose

egal es übernimmt auch seine nicht.der schaden ist ja erst durch den schlüsseldienst entstanden.türe aus versehn zumachen erfüllt die versicherungsbedingungen nicht und nur das zählt