Ein fremdes Auto fahren ohne Versicherung?
Also ich hatte dieses Jahr vor mit meiner Freundin mit dem Auto in Urlaub zu fahren, aber ich habe kein Auto aber sie. Kann ich trotz das ich auf dem Auto nicht angemeldet bin, zwecks wegen der Versicherung, mit ihren Auto fahren?
10 Antworten
Die Versicherung gilt für das Auto, d.h. die Versicherung muss auch zahlen, wenn ein nicht in der Versicherungspolice eingetragener Fahrer einen Schaden verursacht. Sie kann dann ggfs. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen und rückwirkend einen höheren Beitrag verlangen. Entscheidend dafür ist, welche Bedingungen in der Police stehen (also z.B. kein Fahrer unter 25, nur ein bestimmter Fahrer , usw.). Es wäre im Zweifelsfall besser , bei der Versicherung anzurufen und den Versicherungsvertrag evtl. ergänzen bzw. ändern zu lassen.
Illegal ist es sicher nicht, denn in D ist immer das Fahrzeug versichert, nicht der Fahrer.
Strafrechtliche Folgen hat es also niemals da es sich dabei keinesfalls um Fahren ohne Versicherungsschutz handelt! Sofern das Fahrzeug versichert ist, versteht sich.^^
Und selber löhnen muss du allenfalls bei einem verschuldeten Unfall - aber nur für den Schaden am Fahrzeug seiner Freundin, nicht aber für den Fremdschaden. Eine Regressforderung der Versicherung an den Fahrer ist in diesem Fall unmöglich.
Allerdings könnte deine Freundin Probleme kommen sofern in der Versicherungspolice nur ein bestimmter Fahrerkreis eingetragen hat.
Dann nämlich kann die Versicherung von ihr eine rückwirkende Beitragsangleichung und eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 - 200 % eines Jahresbeitrags einfordern.
Also in der Police nachschauen und es ggf. der Versicherung melden. Besser ist. ;)
PERFEKT !
nur wenn du mit ihrer Versicherung abgedeckt bist sonst kanns böse enden. schaut im Vertrag ob du ausgeschlossen bist und wer das auto fahren darf.
Eine solche Frage ist für die Versicherung immer erst dann interessant, wenn ein Unfall geschieht. Ich verstehe überhaupt nicht diese Angst, nicht versichert zu sein. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, daß man ein Auto fährt, das jemand anderem gehört, und von ihm auch versichert ist. Von Bedeutung ist dabei nur, ob ein anderer Fahrer durch den Versicherungsvertrag ausgeschlossen ist. Wenn man sich nicht zutraut, ein Auto unfallfrei zu steuern, soll man überhaupt die Finger davon lassen.
- Wenn man sich nicht zutraut, ein Auto unfallfrei zu steuern, soll man überhaupt die Finger davon lassen -
Was ist das denn für'n Quatsch. Davon ist doch gar keine Rede. Hier geht es um rechtliche und versicherungstechnische Absicherung.
Fahren kannst und darfst du schon. Wenn du einen gültigen Führerschein hast. Hört sich ja so an. Nur bei einem Unfall oder Sachschaden löhnst du selber und das kann Teuer werden. Es sei denn deine Freundin übernimmt das und ihr einigt euch so. Häng das aber nicht an die große Glocke. Weil es ist nähmlich Illegal. Fahrer ist Schuldner bei Unfall ob mit oder ohne Versicherung. Daher du keinen Versicherungschutz hast solltest du nur auf freier Strecke fahren ohne viel Verkehr.Um deine Freundin zu entlasten und den eventuellen Schaden möglichst gering zu halten.
Was Du Dir so ausdenkst ?
Alles Unfug
Nur bei einem Unfall oder Sachschaden löhnst du selber und das kann Teuer werden.
Falsch. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für das Fahrzeug, nicht für den Fahrer. Die Versicherung muss zahlen, kann dann allerdings dem Versicherungsnehmer rückwirkend eine höhere Prämie aufs Auge drücken.
Tjamadors Antwort ist völlig falsch!
Es ist weder illegal, noch ist der Fahrer dann der Schuldner bezüglich Fremdschaden!