Ein Feiertag fällt auf meinen freien Tag... Hab ich das recht den nachzuholen mein freier Tag?

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Das steht in Deinem Arbeitsvertrag. Ist der Donnerstag laut Arbeitsvertrag ein Arbeitstag? Falls ja, hast Du Anspruch auf einen anderen freien Tag. Falls nicht, dann nicht.

Nach § 2 Entgeltfortzahlunggesetz hat der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Von dieser Regelung kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden; eine entsprechende Weisung bzw. Abrechnung des Arbeitsentgeltes ist rechtswidrig.

Voraussetzung ist, dass die Arbeit tatsächlich wegen des Feiertags ausfällt, der Arbeitnehmer also ohne die gesetzlich angeordnete Feiertagsruhe arbeiten würde; dies ist nach Ihrem Beispiel der Fall.

Eine Vereinbarung, wonach die an einem Feiertag ausgefallene Arbeit vor- oder nachgeholt wird, ist zulässig. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber die Feiertagsbezahlung einspart oder die zusätzliche Arbeit nicht bezahlt. Der Arbeitgeber muss dann die am Feiertag ausgefallene Arbeit sowie zusätzlich auch den Tag vergüten, an dem zusätzlich gearbeitet (die am Feiertag ausgefallene Arbeit vorgearbeitet oder nachgeholt) wird.

Danke für die nachricht... Also wenn ich dass richtig verstanden habe muss mein arbeitgeber mir meinen freien Tag an einem anderen Tag zur verfügung stellen?

Du hast ja immer am gleichen Tag frei oder? Dann hast du mal Glück und mal Pech? Wer immer Samstags frei hat, hat auch Pech, wenn dann ein Feiertag ist. Dafür gibt es keinen anderen freien Tag.

So einfach geht das nicht. Es sind überdurchschnittlich viele Feiertage an Montagen und Donnerstagen. Dann wären ja alle, die an diesen Tagen ihren freien Tag haben, voll benachteiligt.

Wenn das laut Arbeitsvertrag wirklich so geregelt ist, auf jeden Fall man bei der Gewerkschaft nachfragen!

Es liegt am Arbeitgeber,nur es gibt so viele Menschen(Inclusive mir,)die dann halt Pech haben. Egal welche Branche er/Sie tätig sind.Nur ich kenne das nicht anders,und es werden viele Berufstätige meiner Meinung sein. Nimm es so wie es ist.(Ohne zu Maulen)

Das nennt man persönliches Pech:

Da freut sich höchstens der Arbeitgeber, denn er muß keinen Lohn bzw. -ausfall leisten.

Auch den freien Tag nachholen ist nicht drin.