Ein Auto privat gekauft, heute angemeldet,jetzt Motorschaden was kann Ich machen?
Hallo, bin echt enttäuscht hab letzte Woche am Mittwoch ein 1er Bmw gekauft bzw. meine Freundin, haben das Fahrzeug nach Hause gebracht ca. 200 km gefahren war ok. Der verkäufer hat uns den Brief nicht mitgegeben weil er wollte erst sicher gehen das dass Fahrzeug sicher abgemeldet ist, hab ich auch gleich ein Tag später gemacht.
Also heut hab Ich ihn angemeldet, bin dan mit dem bisschen gefahren dan ging immer der Motor aus, ich startete wieder machte er nochmal, dan hab ich ein freunt angerufen Mechaniker er sagte fahr langsam zu mir, ich fuhr los aber dan ging nichts mehr Motor sprang nicht mehr an. Ich hab dan das Auto zu ihm geschleppt.
Er schaut sich das an kann aber nicht genau sagen was es ist, er meinte ich muss zu Bmw, ok dan schaute er sich das Fahrzeug genauer an und bemerkte das die rechte seitenhälfte und der Dach lackiert wurde, und auch bei genauem beobachten sah er auch Hagelschaden, was ich dan natürlich auch gesehen hab, und die linke Fahrertür wurde auch lackiert sagte er, er meinte ich soll das Auto zurückgeben, der hat mich verarscht der verkäufer.ja aber es ist ein privatkauf gewesen .
Ich sah den Kaufvertrag genau an, er gibt an Unfallfrei, und kein Hagelschaden,lediglich eine beschädigung hinten an der Stossstange, aber beim Sondervereinbarungen schrieb er Das fahrzeug wie gesehen so gekauft mit ausschluss jeder gewährleistung, und der käufer haftet ab sofort für alle entstehenden kosten hat er geschrieben, ich hab unterschrieben weil er ein seriösen eindruck gemacht hat, und mit Autos hab ich nicht viel Ahnung.
Was kann ich jetzt. tun, kann ich das Auto zurüchkgeben, weil er hat. Ja auch gelogen, von wegen unfallfrei und kei Hagelschaden.Er wahr nicht ehrlich. Ich rief ihn an er ging nicht ans telefon, und dan meldete er sich über whats upp , ich hab ihm erst geschrieben das. Dass. Auto nicht läuft ob er was weiss, er meinte bei ihn sei alles ok gewesen, dann schrieb ich das mit den schäden Hagel und unfall und so, aber er hat bis jetzt noch nichts gesagt,
Was meint ihr den, brauche dringent Hilfe, ich danke euch im voraus
10 Antworten
!STOP!
Hier laufen eindeutig zu viele Leute mit "gefährlichem Halbwissen" rum.
Einerseits weil es immer wieder Leute gibt die diese Masche anwenden, dann noch weil es genug Leute gibt die darauf reinfallen und sich nicht wehren und dann noch die Leute die ernsthaft glauben, dass der Verkäufer hier im Recht wäre...
Einen Unfallwagen als unfallfrei zu verkaufen ist IMMER arglistige Täuschung und damit ein Grund den Kaufvertrag anzufechten. Dieses Recht kann nicht ausgeschlossen werden!
Da ist es auch völlig egal wie das Auto aussieht oder wer für den Motorschaden verantwortlich ist oder sonstwas.
Bekommt der Käufer recht wird der Vertrag an sich annuliert und wird betrachtet wie "nie zustande gekommen" und daher können auch keine Klauseln im Vertrag irgendeine Wirkung haben.
Im übrigen muss sich dann der Verkäufer darauf berufen, dass er den Käufer informiert hat und ist damit in der Beweispflicht! (Der Käufer muss nicht beweisen, dass etwas nicht stattgefunden hat!)
Kurz: Es ist völlig egal was im Kaufvertrag steht. Hat der Verkäufer den Käufer nicht darüber informiert, dass es sich um einen Unfallwagen handelt kann er den Vertrag anfechten, weswegen dieser dann mit allen Klauseln seine Wirkung verliert. Das der Käufer informiert wurde, muss der Verkäufer beweisen.
Nimm dir einen Anwalt, du kannst den Kaufvertrag anfechten.
Der Verkäufer ist verpflichtet den Käufer auf Unfallschaden hinzuweisen. Auch "gekauft wie gesehen" ändert an dieser Pflicht nichts, er hätte dich von sich aus darauf hinweisen müssen. Der Verkäufer kann sich auf eine solche Klausel nicht berufen, wenn dieser Sachmangel arglistig verschwiegen wurde.
Selbst wenn er behauptet er hätte dich informiert, kannst du sehr gut mit dem Preis gegenhalten. Die Gerichte sind nicht so blöd und denken das jemand für einen Unfallwagen den selben Preis wie für "unfallfrei" zahlen würde.
Zusätzlich kannst du über den Anwalt Strafanzeige wegen Betruges stellen. Sowas sorgt auch ganz schnell dafür, das die Gegenpartei einlenkt. (Achtung, nicht bei der Polizei, die nehmen das auf und es versinkt in den Mühlen der Justiz, direkt zur Staatsanwaltschaft.)
aber beim Sondervereinbarungen schrieb er Das fahrzeug wie gesehen so gekauft mit ausschluss jeder gewährleistung, und der käufer haftet ab sofort für alle entstehenden kosten hat er geschrieben
...und ist damit aus der Haftung raus.
Dass er von weiteren Schäden gewusst hat kannst Du ihm nicht beweisen.
Folglich bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Des kann doch nicht sein da muss es doch etwas geben, ich mein kann ja jedem passiern.
klar muß er vom Schaden gewußt haben, da er ja repariert war! Und der Passus gekauft wie gesehen ist ziemlich nutzlos!
Privatverkauf, Ausschluß jeglicher Gewährleistung, Verkauft wie gesehen ..
Hagelschäden sind offensichtlich, wenn du die nicht gesehen hast: Pech.
Nur weil die Tür und andere Stellen lackiert sind heißt es nicht das es nen Unfallwagen ist und wenn dann musst du es Beweisen da du als Kläger in der Pflicht bist.
Sieht schlecht für dich aus ..
Absolut sicher. deswegen sollte man Gebrauchtfahrzeuge nur bei Händler kaufen mit Gewährleistung ODER wenn man Privat nen Fahrzeug kauft eben zu einer Werkstatt fahren und ne Kurzmeinung einholen. Ein guter Mechaniker kann schon auf den ersten 1-2 Blicke sagen ob der Wagen was taugt .. Ist auch nicht unbedingt teuer.
Also ich hätt 2 Tipps für dich:
1.) Wagen als Bastlerfahrzeug versuchen zu verkaufen.
2.) Also wenn das mir passiert wär ich würd mit dem Fahrzeug Schlüssel zum Verkäufer, ihn kurz zu ein "Gespräch" bitten, das Geld dankend im Empfang nehmen und ihm den Fahrzeug Schlüssel plus Adresse wo er die Schrottkarre finden kann in die Hand drücken.
Ja der meldet sich halt nicht mehr, antwortet nicht auf meine Nachrichten,nichts. Egal ich probier es trotzdem beim Anwalt, weil ich denke er hätte den Hagelschaden angeben müssen, und die linke Seite wurde lackiert, das wird sich ein gutachter schon anschauen, und wen da ein Unfall war hätte er das auch sagen müssen. Ich weiss auch nicht ich probiers mal mit Rechtsanwalt, wen das auch nicht klappt dan überlege ich was anderes.
Ein Kfz muss nicht immer in einen Unfall verwickelt sein um den Status "unfallfrei" zu verlieren. Es reichen auch schon genügend kleine Schäden. Tür und Hagelschaden könnten hier schon ausreichen.
Um ihn zurück zu geben muß du ihm arglistige Täuschung nachweisen. Das er wußte das der Motor bald seinen Geist aufgibt. Nicht ganz einfach. Warum kaufst du ein Auto ohne fachkundigen Rat wenn du selbst keine Ahnung hast? Beim nächsten mal solltes du ein Rückgaberecht in den Kaufvertrag rein schreiben wenn das Auto bei einem Sachverständigen unbekannte Mängel aufweist. Jatzt zahlst du Lehrgeld.
Bist du dir sicher