Ein- und Ausstechen am Arbeitsplatz

2 Antworten

Das Bundesarbeitsgericht hat geklärt, wann die Zeit zum Umziehen vom Arbeitgeber zu bezahlen ist und wann nicht (BAG, Urteil vom 19. September 2012 – 5 AZR 678/11).

... jedoch nur für eine OP-Schwester im Anwendungsbereich des TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Hier hat es die Zeit des Umziehens von Privat- auf Dienstkleidung als Arbeitszeit gewertet, weil der Arbeitgeber die Dienstkleidung explizit gefordert hatte.

Ob dieses Urteil jedoch auf die vom Fragesteller vorgebrachte Situation anzuwenden wäre, ist nicht sicher - es sei denn, sie befände sich im gleichen Tarifgebiet.

Generell gesagt, ist die Frage der Übertragbarkeit immer das Problem bei unserer Arbeitsrechtsprechung, da wir in Deutschland (noch) kein Arbeitsgesetzbuch haben.