Ein- und Ausstechen am Arbeitsplatz
Hallo Leute,
bin seit kurzem an einem neuen Arbeitsplatz, wo wir Arbeitskleidung tragen. Ich habe mich vorhin schonmal umgezogen (18:01 Uhr) und der Chef kam und meinte "Ach hier noch dies und das machen, ach neee schon umgezogen und ausgestochen, dann nicht" und ich sagte direkt "Nee bin nur umgezogen, bin noch offiziell im Dienst (nach 18 Uhr kommt kein Kunde mehr und ich wollte noch kurz was am PC im Büro machen und dann Feierabend machen). Chef meinte "Nee in Zivil nicht mehr im Dienst". Er will also, dass ich mich erst aussteche, dann umziehe und dann gehe. Habe mal die anderen Kollegen/Kollginnen gefragt, wie das läuft. Jeder sticht sich aus, wenn PC runtergefahren ist, umgezogen ist etc. Dann, wenn man genau weiß, so jetzt kommt nix Dienstliches mehr dazwischen, dann wird ausgestochen. Wie ist das rechtlich? Das Umziehen dauert ca. 1.30 Min.
Danke Euch.
2 Antworten
Das Bundesarbeitsgericht hat geklärt, wann die Zeit zum Umziehen vom Arbeitgeber zu bezahlen ist und wann nicht (BAG, Urteil vom 19. September 2012 – 5 AZR 678/11).
... jedoch nur für eine OP-Schwester im Anwendungsbereich des TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Hier hat es die Zeit des Umziehens von Privat- auf Dienstkleidung als Arbeitszeit gewertet, weil der Arbeitgeber die Dienstkleidung explizit gefordert hatte.
Ob dieses Urteil jedoch auf die vom Fragesteller vorgebrachte Situation anzuwenden wäre, ist nicht sicher - es sei denn, sie befände sich im gleichen Tarifgebiet.
Generell gesagt, ist die Frage der Übertragbarkeit immer das Problem bei unserer Arbeitsrechtsprechung, da wir in Deutschland (noch) kein Arbeitsgesetzbuch haben.
Das müsste im Arbeits- und/oder Tarifvertrag eindeutig geregelt sein...
Gibt es anderweitige Betriebsvereinbarungen?
Ansonsten ist hier mal ein interessanter Artikel dazu..
Darüber habe ich nichts gefunden.