EILT - Handwerkerrechnung nicht bezahlt wegen Reklamation - jetzt meldet sich dessen Inkassobüro

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese offensichtlich unredliche Firma will Euch erstmal einen Schrecken einjagen, anstelle sich mit Euch zu einigen. Manche Leute lassen sich davon ins Boxhorn jagen und zahlen dann unnötigerweise!! Eigentlich braucht Ihr auf die Schreiben des Inkassobüros nicht zu reagieren, da diese ebenso sinnlos sind.

Wichtig ist nur, dass Ihr bei Erhalt eines "Gerichtlichen Mahnbescheides" Widerspruch einlegt! Hoffentlich habt Ihr die Reklamation an die Firma und die Verursachung von Folgekosten durch die unsachgemäße Reparatur schriftlich erledigt? Dann könnt Ihr vor Gericht mit der Kopie des Schreibens darauf Bezug nehmen, sozusagen als Beweis, das die Handwerksleistung Schaden verursacht hat und die Firma davon in Kenntnis gesetzt wurde.

Weitere Unterstützung findet Ihr günstig bei der Verbraucherberatung.

Nein, wir haben das nicht schriftlich gemacht. Wir haben aber von dem "Murcks" ein Foto gemacht und der dann neu beauftragte Handwerker (Zeige?) hat das ja alles gesehen. Zudem sieht man heute noch den Wasserschaden an der Wand.

Kann ich mich jetzt trotzdem noch an die Verbraucherberatung wenden? Kostet das was?

Muss ich auf die Forderung des Inkassobüros eingehen ("... Zahlung bis zum ...)?

Schon mal Danke im Voraus

@Okapi123

Vor dem Amtsgericht zählt nur Schriftliches als Beweis der Reklamation, am Besten per Einschreiben oder persönliche Abgabe gegen Empfangsbescheinigung. Ihr könnt es aber noch nachholen und in dem Schreiben die oder das Telefonat/e ansprechen, durch das Ihr die Reklamation zunächst mitgeteilt habt und die Folgeschäden, die Ihr in Rechnung stellen wollt.

Die Verbraucherzentralen werden seit einigen Jahren nicht mehr durch die öffentliche Hand unterstützt, deswegen müssen die eine moderate Gebühr nehmen, pro Fall. Die sagen Euch aber vorher, wieviel die nehmen. Die haben aber gute Anwälte und Erfahrung!

Erstens könnt ihr eine erbrachte Handwerkerleistung nicht einfach "reklamieren" in dem ihr einfach seine Rechnung ignoriert. Hier ist der Handwerker voll im Recht. Es sei denn es wurde eine vertragliche Vereinbarung über Leistung und deren Bezahlung abgeschlossen. Aber ihr könnt einen Gutachter bestellen der die geleistete Reparatur begutachtet und nach dessen Feststellung ihr auf Schadenersatz, oder Nachbesserung drängt. Die Beauftragung eines zweiten Handwerkers mit der Mängelbeseitigung von Euch aus, ist erst einmal keine gute Lösung, bringt aber mit Sicherheit eine neue Rechnung.

Könnt ihr ignorieren oder widersprechen, das ist eure Sache.

Relevant wirds nur, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, dem MÜSST ihr widersprechen, da sonst der Anspruch fest ist, egal ob er gerechtfertigt war oder nicht (verkürzt ausgedrückt)

Das ist so nicht ganz leicht zu beantworten, da wenig Hintergrundinformationen gegeben sind. Folgendes ist auf jeden Fall wichtig: 1. ausführlich und schriftlich der Rechnungsstellung Widersprechen 2. Beweissicherung (also einmal im Hinblick auf die Mängel und andererseits auf den Widerspruch - Einschreiben). Den Widerspruch sowohl gegenüber dem Handwerker, als auch gegenüber der Inkassofirma aussprechen.

Wir haben ein Beweisfoto und noch den sichtbaren Wasserschaden an der Wand sowie einen anderen Handwerkerbetrieb als Zeugen. Gibt es hierfür Fristen? Die Reaparatur war im Dezember 2011. Vielen Dank im Voraus.

@Okapi123

Fristen in dem Sinne gibt es nicht, aber die 1. Handwerker-Firma ist so schnell wie möglich nach der misslungenen Reparatur in Kenntnis zu setzen, damit sie die Gelegenheit erhält, die Reklamation und die Schäden selbst zu beseitigen, ehe Ihr eine weitere Firma beauftragt.

@chemieprofi01

Ich lese gerade, dass eure Heizung im Winter ausgefallen war und das Wasser auslief. In diesem Falle habt Ihr selbstverständlich das Recht auf eine sofortige Notreparatur und braucht nicht zu warten, bis der 1. Handwerker wieder Zeit hat, seinen Murks wieder gutzumachen!

Es wäre durchaus hilfreich zu wissen, mit welchem Auftrag und welchem Ergebnis ihr was habt reparieren lassen, wenn ihr denn eine zielführende Antwort erwartet :-)

Eine "absolut "sinnlos[e]" [Reparatur] kann nämlich durchaus einen Leistungsanspruch des Handwerkers begründen (der keinesfalls Erfolg, sondern kostenpflichtige sach- und fachgerechte Arbeit schuldet) und dann kommt demnächst der Gerichtsvollzieher :-O

G imager761

Nähere Info: Reparatur einer Heizungsanlage wegen Ausfall durch 100km entfernte Betreuungsfirma im Dez2011-> Austausch eines Ersatzteiles -> einige Zeit später rinnt Wasser durch die Zimmerdecke der Wand entlang -> wegen Wasserschaden sofortige Beauftragung und Reparatur durch einen ortsansässigen Handwerker -> dieser zeigte uns dann ein nicht sachgemäß angebrachtes Ersatzteilrohr des ersten Handwerkers, sodaß hier das Wasser austreten konnte.

Die verursachende Heizungsfirma wurde mündlich informiert. Weil wir auch die Rechnung des zweiten Handwerkers erstattet haben wollen sowie den Wasserschaden.

Beweis: Foto, heute noch sichtbare Wasserflecken an Decke und Wand